Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die nachstehende über- bzw. außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist vom Rat zu genehmigen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2018 |
außerplanmäßig (a) überplanmäßig (ü) |
Aufwand |
Auszahlung |
13.555.01 529100 |
Wald-, Forst- und Landwirtschaft Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Ingenieurleistungen für die Erstellung eines kommunalen
Wirtschaftswegekonzeptes der Stadt Geilenkirchen Im Zusammenhang mit der
Erstellung eines umfassenden Wirtschaftswegekonzeptes für die Stadt
Geilenkirchen ist die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages erforderlich. Hinsichtlich der Notwendigkeit
und Einzelheiten wird auf die Vorlage Nr. 1273/2018 verwiesen, die dem Rat
der Stadt zur Entscheidung im nichtöffentlichen Teil vorliegt. Für die Einbindung des
betreffenden Dienstleisters sind zur Abdeckung der Grund-Auftragssumme und
zur Leistung ggf. zusätzlich anfallender Nebenkosten die nachstehenden
außerplanmäßigen Mittel einzustellen. Deckung Die Deckung der
außerplanmäßigen Leistung erfolgt durch Minderaufwendungen und –auszahlungen bei Produkt
09.511.01.0/Sachkonto 529100 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen für
das städtebauliche Entwicklungskonzept Fliegerhorstsiedlung) und Produkt
09.511.02.0/Sachkonto 529100 (Kosten für städtebauliche Planung) in Höhe von 20.000,00
€ bzw. 30.000,00 €. |
0,00 € |
50.000,00 (a) |
X |
X |