Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die nachstehende außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2018 |
außerplanmäßig (a) überplanmäßig (ü) |
Aufwand |
Auszahlung |
02.126.01.0 091100 |
Feuer-, Brand-, Katastophen- und Zivilschutz Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Nirm Das Feuerwehrgerätehaus im
Stadtteil Nirm wurde in den Jahren 2012 und 2013 baulich erweitert. Der Erweiterungsbau ist
zwecks Übernahme in das Liegenschaftskataster eingemessen worden. Die Kosten
für die Gebäudeeinmessung sind im
Finanzplan 2018 nicht veranschlagt und daher außerplanmäßig bereit zu
stellen. Deckung Die Deckung der Auszahlung erfolgt aus Produkt
03.218.01.0/Sachkonto 091100
(Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen für das Projekt KlimaBildungsZentrum
Geilenkirchen) |
0,00 € |
572,00 (a) |
|
X |