Betreff
Beschluss über den Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
1305/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen wird für die Jahre 2018 bis 2020 in der vorliegenden Form beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nach der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) hat die Stadt Geilenkirchen nunmehr einen Gleichstellungsplan zu erstellen, der die Fortschreibung des 3. Frauenförderplans der Stadt darstellt. Der neue Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument im Bereich der Personalplanung und wichtiger Teil der Personalentwicklung (das Personalentwicklungskonzept wird der Einladung nachrichtlich beigefügt).

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Geilenkirchen für die Jahre 2018 bis 2020 wird neben einer Bestandsaufnahme und – analyse, eine Prognose über die zu erwartenden Stellenveränderungen geben sowie Zielvorgaben festschreiben und konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen für Bereiche benennen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Ein Exemplar des Gleichstellungsplanes der Stadt Geilenkirchen ist der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Personalrat dem Gleichstellungsplan zugestimmt. Zudem ist der Gleichstellungsplan nach § 5 Abs. 4 LGG „in Gemeinden und Gemeindeverbänden […] durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.“