Betreff
Antrag der Fraktion Für GK! auf Änderung der Abfallsatzung zur Ermöglichung der Gelben Tonne für Leichtverpackungen
Vorlage
1326/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat spricht sich für eine Umstellung des Erfassungssystems für Leichtverpackungen vom gelben Sack auf die gelbe Tonne aus.


Antragstext:

 

Die Fraktion Für GK! Beantragt, dass die Verwaltung überprüfen möge, ob die Abfallsatzung dahingehend geändert werden kann, dass das duale System Deutschland (gelbe Säcke) über eine (zusätzliche) Tonne abgewickelt werden kann, bzw. ob ohne eine Änderung der Satzung die Umstellung der gelben Säcke auf eine Tonne möglich ist.

 

Hinsichtlich der weiteren Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entsorgung von Leichtverpackungen mittels des gelben Sackes ist keine Leistung der städtischen Abfallentsorgungseinrichtungen und folglich auch nicht Bestandteil der städtischen Abfallentsorgungseinrichtung. Darüber hinaus erhebt die Stadt keine Abfallentsorgungsgebühren für die Sammlung und Entsorgung der gelben Säcke.  Die Stadt ist lediglich über die sog. Abstimmungsvereinbarung mit dem jeweilig zuständigen Dualen System in die Entsorgung von Leichtverpackungen eingebunden.

 

Die zuletzt getroffene Abstimmungsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Das zuständige duale System ist daher vor einigen Wochen mit dem Ziel der Verlängerung der geltenden Abstimmungsvereinbarung an die Stadt herangetreten.

 

Dies hat die Verwaltung abgelehnt und darauf verwiesen, dass man eine neue Abstimmungsvereinbarung nur dann unterzeichnen werde, wenn das Abholsystem vom gelben Sack auf eine gelbe Tonne umgestellt werde. Dabei hat die Verwaltung auf das am 01.01.2019 in Kraft tretende neue Verpackungsgesetzt verwiesen, wonach der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger weitgehende Möglichkeiten erhält, dem zuständigen dualen System das Erfassungssystem für Leichtverpackungen vorzugeben. Ein Parallelbetrieb von gelben Säcken und gelben Tonnen wäre jedoch mit hohem Aufwand verbunden und nicht zumutbar.

 

Das zuständige duale System hat daraufhin vorgeschlagen, die Umstellung zu akzeptieren und das bereitzustellende Behältervolumen für Leichtverpackungen dem Behältervolumen für Restmüll anzupassen.  Ein Haushalt mit einer 120 Liter Restmülltonne würde eine 120 Liter Gelbe Tonne, ein Haushalt mit 240 Liter Restmülltonne eine 240 Liter Gelbe Tonne erhalten.  Diesem Vorschlag wurde seitens der Verwaltung vorbehaltlich der einzuholenden politischen Beschlüsse zugestimmt.

 

Zur Verwunderung der Verwaltung teilte das zuständige duale System wenige Tage später mit, dass man nun doch nicht mehr das Abholsystem vom gelben Sack auf die gelbe Tonne umstellen werde. Zur Begründung wurde angeführt, dass man eine kreisweite Lösung angestrebt hätte, welcher sich die Stadt Erkelenz aber verweigert habe.  Weiterhin verweist man auf § 35 Abs. 3 Verpackungsgesetz, wonach die bestehenden Abstimmungsvereinbarungen längstens bis zum 31.12.2020 (2 Jahre) fortgelten dürften.

 

Diese Rechtsauffassung wird seitens der Verwaltung nicht geteilt.  So hat das bayerische Umweltministerium bereits klargestellt, dass Abstimmungsvereinbarungen, die bis zum 31.12.2018 befristet sind, nicht bis zum 31.12.2020 fortgelten. Die Übergangsfrist des neuen Verpackungsgesetzes, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt,  könne dafür nicht angewendet werden. Die Systembetreiber müssten deshalb bis 01. Januar 2019 eine neue Abstimmungsvereinbarung mit den Kommunen herbeiführen. Liegt zum 01.01.2019 keine abgestimmte Systemvereinbarung  vor, kann demnach die Genehmigung des dualen Systems nach dem Verpackungsgesetz widerrufen werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich das nordrhein-westfälische Umweltministerium dieser Sichtweise anschließen wird.

 

Die Verwaltung wird daher für den Fall, dass weiterhin keine sachliche Einigung erzielt werden kann, das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

 

Dies wurde dem zuständigen dualen System mit Email vom 14.08.2018 mitgeteilt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage steht eine Antwort des dualen Systems noch aus. Die Verwaltung wird in der Sitzung ggf. aktuelle Informationen vorlegen.