Betreff
Weiteres Vorgehen zur möglichen Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern (Bürgerhäusern) in den Ortslagen Teveren, Kraudorf und Süggerath
Vorlage
1343/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 14.03.2018 ist der Entwurf des Dorferneuerungsprogramms 2018 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Das Programm sieht als einen Fördergegenstand u. a. die Änderung/Umnutzung oder Errichtung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde oder Dritter anstelle der Gemeinde vor.

Zu den Gemeinschaftseinrichtungen gehören Begegnungsstätten, Nachbarschaftstreffs und Dorfgemeinschaftshäuser, die das Treffen, den sozialen Austausch, das Gemeinschaftserlebnis und den Aufenthalt in Gesellschaft ermöglichen. Vorrangig sollen Einrichtungen gefördert werden, die in ehrenamtlicher Trägerschaft betrieben werden.

 

Die Förderung bzw. Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung mit Höchstbetrags­rege­lung gewährt. Der Fördersatz für Gemeinden beträgt 65 %, höchstens 250.000 €. Der Fördersatz für Maßnahmen Privater beträgt 35 %, höchstens 50.000 €. Gemeinnützige Vereine werden lt. Auskunft der Bezirksregierung den Gemeinden gleichgestellt und können somit ebenfalls eine Höchstförderung von 65 % bzw. 250.000 € erhalten.

 

Mittlerweile gibt es in den Ortslagen Teveren, Kraudorf und Süggerath Überlegungen, entsprechende Bürgerhäuser unter Inanspruchnahme einer Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2018 zu errichten.

 

Dem Ausschuss wird nachfolgend der aktuelle Sachstand dazu vorgetragen, mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme.

Wie bei allen anderen Investitionsprojekten der Stadt, werden die Planungen, die aus Mitteln der Stadt finanziert werden sollen, den Ratsgremien zu gegebener Zeit zur Beratung, Priorisierung und Beschlussfassung vorgelegt. Über die Realisierung entscheidet dann letztendlich der Rat der Stadt.

 

Vereins- und Begegnungsstätte in Teveren

 

Für eine Vereins- und Begegnungsstätte in Teveren als Anbau der Sporthalle (ca. 19 m x 12 m) wurde vorbehaltlich der Entscheidung des Rates zur Fristwahrung (für einen Zuwendungs­bescheid noch für 2018) und aufgrund der Tatsache, dass dieses Projekt am weitesten Fortgeschritten ist, ein Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln auf Grundlage von Gesamtausgaben in Höhe von ca. 430.000 € gestellt. Dieser ist jedoch nach Rücksprache mit  der Bezirksregierung noch zu überarbeiten/zu ergänzen und nach einer entsprechenden Ortsbesichtigung durch die Vertreter der Bezirksregierung bis spätestens Januar 2019 erneut bei der Bezirksregierung vorzulegen.

In diesem Sinne sollte weiter verfahren werden. Auch sollten die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltplan für 2019 veranschlagt werden.

Eine Realisierung kommt jedoch nur in Frage, sofern die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. eine Baugenehmigung erteilt wird, bzw. erteilt werden kann und die Fördermittel aus dem o. g. Programm bewilligt werden.

 

Bürgerhaus Kraudorf

 

Die Interessengemeinschaft der Pfarre Kraudorf e. V. beabsichtigt derzeit die Errichtung eines Bürgerhauses in Kraudorf auf einem Grundstück der katholischen Kirchengemeinde Kraudorf. Dazu wird ein Grundstückstausch zwischen der Stadt und der kath. Kirchengemeinde angestrebt.

Die Interessengemeinschaft plant, den Förderantrag als gemeinnütziger Verein zu stellen und sämtliche Arbeiten unter Anrechnung von Eigenleistungen (höchstens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) zu erbringen.

Die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln der Stadt ist derzeit nicht beabsichtigt. Eine Realisierung kommt jedoch nur in Frage, sofern die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. eine Baugenehmigung erteilt wird, bzw. erteilt werden kann und die Fördermittel aus dem o. g. Programm bewilligt werden.

 

Bürgerhaus Süggerath

 

Für ein Bürgerhaus in Süggerath gibt es derzeit noch keine konkrete Planung. Die Verwaltung beabsichtigt, Mittel für ein entsprechendes Bürgerhaus auf der Grundlage der Kosten für die Begegnungsstätte in Teveren (430.000,00 € Gesamtausgaben und 250.000,00 € Förderung) im Haushaltsplan für das Jahr 2022 einzustellen. Eine Realisierung kommt jedoch nur in Frage, sofern die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. eine Baugenehmigung erteilt wird, bzw. erteilt werden kann und die Fördermittel aus dem o. g. Programm bewilligt werden.

 

Das weitere Vorgehen der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.