Betreff
Erhöhung der Entgelte für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege
Vorlage
1345/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege in der vorliegenden Entwurfsfassung und die darin enthaltene Änderung der Entgelte mit Wirkung ab dem 01.01.2019.


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege beschlossen. Diese Richtlinien sind wie in allen Jugendamtsbezirken die Grundlage für die Zahlung der Entgelte an die in der Kindertagespflege tätigen Tagespflegepersonen.

 

Eine Anpassung der Entgelte erfolgte zuletzt zum 01.08.2011. Eine weitere Anpassung erfolgte danach nicht mehr, da die Entgelte im Vergleich mit den in anderen Jugendamtsbezirken gezahlten Beträgen nicht geringer waren. Zwischenzeitlich erfolgte jedoch in allen anderen Jugendamtsbezirken im Kreis Heinsberg eine Erhöhung der Entgelte für die Tagespflegepersonen. Die Zahl der betreuten Kinder, die nicht in Geilenkirchen wohnen, steigt an. Hierdurch bedingt verringert sich die Zahl der für Kinder aus Geilenkirchen zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze und beeinflusst die Jugendhilfeplanung sowie die Versorgungssituation negativ.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Entgelte für die Tagespflegepersonen zur erhöhen und die bestehenden Richtlinien entsprechend zu ändern. Das Entgelt in der höchsten Qualifizierungsstufe soll von bisher 4,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde pro Kind auf nunmehr 5,00 € erhöht werden. Aufgrund der langfristig nicht erfolgten Anpassung erscheint die Erhöhung angemessen. Das Entgelt entspricht dann dem Niveau der Städte Heinsberg und Hückelhoven. Die weiteren Änderungen in den Entgeltstufen sowie vereinzelte redaktionelle Änderungen sind dem Entwurf der Richtlinien zu entnehmen. Die bisher gültigen Richtlinien sind zum Vergleich beigefügt. Redaktionelle Änderungen sind kursiv kenntlich gemacht.


Finanzierung:

 

Die Erhöhung der Entgelte im Rahmen der Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege zieht Aufwendungen für die Stadt Geilenkirchen i. H. v. etwa 40.000 € nach sich. Die Kosten wurden bei der Planung des entsprechenden Haushaltsansatzes bereits berücksichtigt.