Betreff
Einführung eines Beratungs- und Unterstützungsangebotes für junge Menschen der LSBT* – Gruppe - Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle -
Vorlage
1350/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Jugendhaus Franz von Sales vertraglich zu vereinbaren, dass das Jugendhaus das der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines Beratungs- und Unterstützungsangebotes für junge Menschen der LSBT – Gruppe zeitnah umsetzt. Zu den in den ersten 18 Monaten des Betriebs der Beratungsstelle anfallenden Kosten erhält das Jugendhaus einen Zuschuss von 12.000 €, abzüglich erzielbarer Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW.

 


Sachverhalt:

 

Noch immer werden Menschen der LSBT – Gruppe diskriminiert und sind häufiger gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Sie sind dadurch oft sozial und psychisch extrem belastet. Inzwischen liegen die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen vor, die die Auswirkungen auf betroffene junge Menschen beschreiben.

 

Junge Menschen befinden sich noch in ihrer Identitätsfindung. LSBT – Jugendliche leben zusätzlich in einer besonderen Lebenssituation, in der sie ihre sexuelle Ausrichtung erkennen und gleichzeitig die gesellschaftlichen Vorbehalte gegenüber Menschen, die nicht heterosexuell sind, erfahren. Das äußere Coming-out wird hierdurch wesentlich erschwert und erfolgt somit mit einer Verzögerung von 1,5 bis 3 Jahren. In dieser Zeitspanne, in der sie bei ihrem Prozess der Selbstfindung besondere Unterstützung brauchen, sind die Jugendlichen stattdessen weitgehend alleingelassen und isoliert. ¾ der Jugendlichen gaben in wissenschaftlichen Studien an, dass sie vor dem äußeren Coming- out Angst vor Ablehnung durch Freunde, Familienmitglieder, Mitschüler bzw. Kollegen hatten. Die inneren Konflikte der jungen Menschen wirken so stark, dass neben anderen selbstgefährdenden Reaktionen wie vermehrter Alkohol- und Drogenkonsum die Selbstmordquote der LSBT* – Gruppe siebenmal so hoch ist, wie beim Durchschnitt aller Jugendlichen.

 

Jugendliche der LSBT – Gruppe brauchen in ihrer phasenweise schwierigen Lebenssituation eine Beratung, bei der sie verstanden und professionell unterstützt werden. Angesichts der wissenschaftlich gestützten Annahme, dass 7,4 % der Bevölkerung der LSBT* – Gruppe angehört ist davon auszugehen, dass in Geilenkirchen 400 junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren betroffen sind. Angesichts der Erfahrungen bereits bestehender Beratungsstellen ist davon auszugehen, dass 75 junge Menschen aus Geilenkirchen eine qualifizierte Beratung nutzen würden. Beratungsbedarf haben aber auch Eltern, Geschwister und andere Personen aus dem nahen Umfeld der Jugendlichen.

 

Das Geilenkirchener Jugendhaus Franz von Sales hat der Verwaltung ein in jeder Hinsicht überzeugendes Konzept zum Aufbau eines Beratungs- und Unterstützungsangebotes für junge Menschen der LSBT – Gruppe in Geilenkirchen vorgestellt. Das geplante Angebot beinhaltet drei Komponenten, und zwar

 

  1. die Bereitstellung von umfangreichen Informationen für die Zielgruppe im Internet, möglichst mit lokalem Bezug,

 

  1. das Angebot einer Online – Beratung per E-Mail,

 

  1. ein persönliches Beratungsangebot an zwei Stunden pro Woche.

 

Die Komponente zu 1 ist bereits aktiviert; die Informationen sind über die Homepage des Jugendhauses Franz von Sales,  jhfvs.de , offen.

 

Für die Umsetzung des Konzepts in den ersten 18 Monaten benötigt das Jugendhaus einen Zuschuss von 12.000 €. Dieser Betrag erscheint angemessen vor dem Hintergrund eingeplanter Sachaufwendungen, Raummiete und allein 156 Arbeitsstunden einer sozialpädagogischen Fachkraft für die wöchentlichen Beratungsstunden. Das Jugendhaus bemüht sich um Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und bittet das Jugendamt, den Kostenanteil zu übernehmen, der nicht durch anderweitige Fördermittel gedeckt werden kann.

 

Die Verwaltung befürwortet die Förderung. Das Beratungsangebot ist überaus wünschenswert, um einer hohen Zahl junger Menschen in einer schwierigen und gefährdeten Lebensphase wirksam und nachhaltig zu helfen. Ein vergleichbares Angebot gibt es zurzeit im Kreis Heinsberg noch nicht. Die Jugendhilfe hat sich mit der Problematik zu befassen, denn sie hat nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII die Aufgabe, die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.

 

Der Leiter des Jugendhauses Franz von Sales, Herr Peter Barwinski,  wird in der Sitzung das Konzept ausführlich beschreiben und Fragen beantworten.