Antragstext:
Auf
den beigefügten Antrag vom 19.09.2018 wird verwiesen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
In den künftig 14
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet stehen 909 Plätze zur Verfügung.
Außerdem stehen 100 Plätze für Kinder in Tagespflege zur Verfügung. Das
jährliche Beitragsaufkommen ist für das kommende Haushaltsjahr für die
Kita-Plätze mit 755.000,- € und für die Tagespflegeplätze mit 85.000,- €
veranschlagt.
Eine Beitragsfreiheit bis zu einem
Jahreseinkommen von 60.000,- € würde zu einem Einnahmeausfall von jährlich rund
350.000,- € führen, ein vollständiger Beitragsverzicht würde im Haushalt eine
jährliche Deckungslücke von 840.000,- € verursachen, die an anderer Stelle
kompensiert werden müsste.
Es trifft objektiv nicht zu, dass die
Betreuungskosten sich in NRW - wie im Antrag erwähnt - zum Teil „sehr
dramatisch“ unterscheiden.
Die Verwaltung hat eine ganze Reihe
von Beitragstabellen von Kommunen unterschiedlichster Größenordnung
herangezogen und miteinander verglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass in
der ganz überwiegenden Anzahl die Grenze der beitragsfreien Einkommensgruppe
unterhalb der hier festgelegten Grenze von 18.000,- € liegt. In den Kommunen,
in denen diese Grenze höher liegt - z. B. bei 28.000,- € -, wurde festgestellt,
dass die Eltern in der nächst höheren Einkommensstufe bereits erheblich mehr
belastet werden, im Extremfall sogar um über 150 %!
Über alle Vergleichskommunen hinweg
ist die eindeutige Tendenz festzustellen, dass unsere Beiträge in den unteren
Einkommensgruppen deutlich unterdurchschnittlich und in den höheren
Einkommensgruppen deutlich überdurchschnittlich gestaltet sind.
Es ist nicht zu erkennen, dass ein
vermeintlicher Standortvorteil durch den Verzicht auf Elternbeiträge entstehen
könnte, wenn hierdurch eine Haushaltslücke in einer Größenordnung von rund
840.000,- € bzw. im Falle einer Beitragsfreistellung bis 60.000,- €
Jahreseinkommen von ca. 350.000,- € verursacht wird. Die im Antrag aufgeführten
Kompensationsmöglichkeiten würden diesen Ausfall nur zu einem Bruchteil
ausgleichen können.
Aktuell wurden durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend grundlegende
gesetzliche Änderungen im Bereich der Beitragsgestaltung angekündigt, die
zunächst abgewartet werden sollten.