Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur stufenweisen Absenkung der Kita-Elternbeiträge
Vorlage
1351/2018
Art
Anträge

Antragstext:

 

Auf den beigefügten Antrag vom 19.09.2018 wird verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In den künftig 14 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet stehen 909 Plätze zur Verfügung. Außerdem stehen 100 Plätze für Kinder in Tagespflege zur Verfügung. Das jährliche Beitragsaufkommen ist für das kommende Haushaltsjahr für die Kita-Plätze mit 755.000,- € und für die Tagespflegeplätze mit 85.000,- € veranschlagt.

 

Eine Beitragsfreiheit bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000,- € würde zu einem Einnahmeausfall von jährlich rund 350.000,- € führen, ein vollständiger Beitragsverzicht würde im Haushalt eine jährliche Deckungslücke von 840.000,- € verursachen, die an anderer Stelle kompensiert werden müsste.

 

Es trifft objektiv nicht zu, dass die Betreuungskosten sich in NRW - wie im Antrag erwähnt - zum Teil „sehr dramatisch“ unterscheiden.

 

Die Verwaltung hat eine ganze Reihe von Beitragstabellen von Kommunen unterschiedlichster Größenordnung herangezogen und miteinander verglichen. Hierbei wurde festgestellt, dass in der ganz überwiegenden Anzahl die Grenze der beitragsfreien Einkommensgruppe unterhalb der hier festgelegten Grenze von 18.000,- € liegt. In den Kommunen, in denen diese Grenze höher liegt - z. B. bei 28.000,- € -, wurde festgestellt, dass die Eltern in der nächst höheren Einkommensstufe bereits erheblich mehr belastet werden, im Extremfall sogar um über 150 %!

 

Über alle Vergleichskommunen hinweg ist die eindeutige Tendenz festzustellen, dass unsere Beiträge in den unteren Einkommensgruppen deutlich unterdurchschnittlich und in den höheren Einkommensgruppen deutlich überdurchschnittlich gestaltet sind.

 

Es ist nicht zu erkennen, dass ein vermeintlicher Standortvorteil durch den Verzicht auf Elternbeiträge entstehen könnte, wenn hierdurch eine Haushaltslücke in einer Größenordnung von rund 840.000,- € bzw. im Falle einer Beitragsfreistellung bis 60.000,- € Jahreseinkommen von ca. 350.000,- € verursacht wird. Die im Antrag aufgeführten Kompensationsmöglichkeiten würden diesen Ausfall nur zu einem Bruchteil ausgleichen können.

 

Aktuell wurden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend grundlegende gesetzliche Änderungen im Bereich der Beitragsgestaltung angekündigt, die zunächst abgewartet werden sollten.