Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehrenstadtbrandmeister" an Herrn Stadtbrandinspektor Michael Meyer
Vorlage
1367/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Leiter der Feuerwehr a. D. Stadtbrandinspektor Michael Meyer wird die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtbrandmeister“ verliehen.

 


Sachverhalt:

 

Herr Stadtbrandinspektor Michael Meyer engagierte sich seit seinem Eintritt in die hiesige freiwillige Feuerwehr im Jahr 1970 – also bereits seit mehr als 48 Jahren - ununterbrochen in besonderem Maße ehrenamtlich für den Feuerschutz in der Stadt Geilenkirchen und darüber hinaus. Mehr als 20 Jahre hat er die freiwillige Feuerwehr mit großem Geschick geleitet.

 

Herr Meyer hat die hiesige Feuerwehr entscheidend geprägt. Mit großem Sachverstand und viel Fingerspitzengefühl hat er die Wehr kontinuierlich organisatorisch fortentwickelt und strukturiert. Dabei war es ihm stets ein Anliegen, die ehrenamtlichen Feuerwehrleute zu motivieren und sie zu einer schlagkräftigen Truppe zu formen. So ist es sein Verdienst, dass der Feuerschutz in unserer Stadt bis heute ausschließlich mit freiwilligen Kräften sichergestellt werden kann.

 

Neben seinen vielfältigen und zeitintensiven Aufgaben als Leiter der Feuerwehr der Stadt Geilenkirchen widmete sich Stadtbrandinspektor Michael Meyer mit großem Engagement auch dem Feuerwehrwesen über die städt. Ebene hinaus. Er war seit 1991 verantwortlich für die Truppführerausbildung auf Kreisebene sowie seit 1988 Schatzmeister des Kreisfeuerwehrverbandes Heinsberg e.V. und damit Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.  Für seine Verdienste um das Feuerwehrwesen wurde er bereits beim Delegiertentag am 28. August 1993 in Geilenkirchen-Nierstraß  mit dem Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber ausgezeichnet.

 

Darüber hinaus war er ebenfalls Mitglied des Einsatzleitungsstabes zur Abarbeitung von Großschadensereignissen. Im Rahmen des Delegiertentages am 30. Juni 2012 in Heinsberg-Dremmen würdigte der damalige Kreisbrandmeister Karl-Heinz Prömper seine Verdienste mit der Verleihung des Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Gold.

 

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seiner Persönlichkeit war Michael Meyer vielen Kameraden ein wichtiger Ratgeber, dessen Meinung stets sehr geschätzt wurde. Seine langjährigen Funktionsübernahmen spiegeln darüber hinaus seine Verlässlichkeit, Kontinuität und die Qualität der von ihm geleisteten Arbeit wider. Darüber hinaus war seine Zusammenarbeit mit Rat und Verwaltung der Stadt Geilenkirchen als Feuerschutzträger sowie den entsprechenden Organen des Kreises und darüber hinaus stets offen, kooperativ und von gegenseitigem Vertrauen geprägt. Michael Meyer war insoweit ein absoluter Teamplayer. Obwohl er seine zahlreichen Funktionen im Bereich des Feuerschutzes ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommen hat, arbeitete er dabei äußerst professionell.

 

Für sein überaus großes Engagement sind ihm sowohl die Freiwillige Feuerwehr, Rat und Verwaltung der Stadt Geilenkirchen als auch Kreisverwaltung, Kreisbrandmeister und der Kreisfeuerwehrverband zu großem Dank verpflichtet.

 

Auf eigenen Wunsch ist Herr Meyer mit Wirkung vom 01.11.2018 aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden und in die Ehrenabteilung überstellt worden. Vom 16.02.1998 bis zum 01.11.2018 war Herr Meyer in seiner Eigenschaft als Leiter der Feuerwehr Ehrenbeamter der Stadt Geilenkirchen.

 

Nach § 34 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) kann die Gemeinde langjährigen Ehrenbeamten nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verleihen. Aus den Reihen der hiesigen freiwilligen Feuerwehr wurde bisher den ehemaligen Stadtbrandmeistern Willi Klein und Christian Plum eine solche Ehrenbezeichnung verliehen.

 

Der Ratsbeschluss bedarf lt. § 34 Abs. 2 GO einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.