Betreff
Vorstellung eines Eckpunktepapiers zum Haushaltsplan 2019
Vorlage
1369/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Haushaltsplan 2019 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2018 eingebracht und in der Sitzung des Rates am 12.12.2018 beschlossen werden.

 

Nachfolgend gibt die Verwaltung wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanes bekannt. Diese Vorgehensweise soll dazu dienen, den Fraktionen frühzeitig wichtige Erkenntnisse für die Haushaltsberatungen mitzuteilen. Ein Haushaltsausgleich wird im Jahr 2019 planmäßig voraussichtlich nicht erzielt werden können. Der Jahresfehlbetrag 2019 wird sich im Bereich der Höhe des planmäßigen Fehlbetrages für das Jahr 2018 bewegen.

 

Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen stellen sich gegenüber dem Plan 2018 wie folgt dar:

 

 

I.     Erträge

 

1)     Grundsteuer A

 

Die Erträge steigen um 6.040 € auf 172.786 € an. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Landes NRW zu Grunde.

 

2)     Grundsteuer B

 

Die Erträge steigen um rund 75.000 € auf 4.764.030 € an. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Landes NRW zu Grunde.

 

3)     Gewerbesteuer

 

Die Erträge steigen sehr deutlich um 439.414 € auf 9.991.889 € an. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Landes NRW zu Grunde.

 

4)     Vergnügungssteuer

 

Durch die Schließung einer Diskothek und durch rückläufige Einspielergebnisse der Geldautomaten wird eine Verringerung der Erträge um 55.000 € auf 475.000 € prognostiziert.

 

5)     Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöht sich gegenüber dem Jahr 2018 um 675.418 € auf 12.131.876 €. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Landes NRW zu Grunde.

 

6)     Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sinkt gegenüber dem Jahr 2018 um 65.781 € auf 1.680.290 €. Der Planung liegt der Orientierungsdatenerlass des Landes NRW zu Grunde. Dieser geht derzeit davon aus, dass eine Aufstockung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer als Kompensation einer Minderung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 10 SGB II für 2019 ff. nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

7)     Schlüsselzuweisungen vom Land

 

Die Schlüsselzuweisungen steigen gegenüber dem Jahr 2018 sehr deutlich um rund 875.000 € auf 10.643.257 € an. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 zu Grunde.

 

8)     Schul- und Sportpauschale

 

Die Schul- und Sportpauschale steigt gegenüber dem Jahr 2018 um rund 53.000 € auf 727.269 € an. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 zu Grunde.

 

9) Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich und Steuervereinfachungsgesetz

 

Die Kompensationsleistungen steigen gegenüber dem Jahr 2018 um rund 33.000 € auf 1.138.644 €. Der Planung liegt die Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 zu Grunde.

 

10) Neue Aufwands- und Unterhaltungspauschale des Landes

 

Erstmals weist das Land den Kommunen im GFG 2019 eine Aufwands- und Unterhaltungspauschale zu. Dies soll lt. Arbeitskreisrechnung der kommunalen Spitzenverbände eine Höhe von 236.958 € erreichen.

 

 

II.   Aufwendungen

 

1)     Personalaufwendungen

 

Der Ansatz steigt gegenüber dem Jahr 2018 um voraussichtlich rund 1.100.000 € bzw. 7,4 % auf 16.200.000 € an. Ursächlich hierfür sind unter anderem tarifliche Entgeltanpassungen, die neue Entgeltordnung für Beschäftigte, die Höherbewertung verschiedener Dienstposten sowie ein Stellenmehrbedarf in verschiedenen Bereichen der Verwaltung und der Kindertagesstätten sowie im Hallenbad.

 

2)     Versorgungsaufwendungen

 

Lt. Mitteilung der Rheinischen Versorgungskasse steigen die Versorgungsaufwendungen um rund 125.000 € auf 1.325.000 € an.

 

3)     Kreisumlage

 

Der Kreis beabsichtigt für das Jahr 2019 eine allgemeine Kreisumlage in Höhe von 126 Mio. € zu erheben. Dies entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Ansatz 2018 um 1 Mio. €. Aufgrund der Steigerung der Umlagegrundlagen entfiele auf die Stadt Geilenkirchen eine Umlage in Höhe von 13.427.324 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 200.000 €.

 

 

 

 

 

4)     Unterhaltungsaufwendungen

 

In den ersten Gesprächen mit den Fachämtern wurde ein erhöhter Unterhaltungsbedarf an städtischen Gebäuden und Infrastrukturen angemeldet. Es ist mit Mehraufwendungen in Höhe von etwa 500.000 € für die Unterhaltung und Bewirtschaftung zu rechnen.

 

5)         Krankenhausumlage

 

Nach der Finanzplanung des Landes wird die von der Stadt zu zahlende Krankenhausumlage von 322.472 € auf 538.328 € ansteigen. Dies entspricht einer Mehrbelastung von rund 215.000 €.

 

6)         Neue Kindertagesstätte Berliner Ring

 

Die „Zuschüsse an übrige Bereich“ werden aufgrund des Zuschussbedarfs für die neue Kindertagesstätte am Berliner Ring um rund 600.000 € ansteigen. Parallel dazu erhöhen sich die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um rund 200.000 € und die Elternbeiträge für Kindertagesstätten um 70.000 €, so dass sich die Nettobelastung für diese Kindertagesstätte auf etwa 330.000 € beläuft.

 

 

III. Hebesätze

 

Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer ist vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Entwicklungen voraussichtlich nicht erforderlich.

 

Es wird beabsichtigt, die Hebesätze für 2019 wie folgt festzusetzen:

 

-         Grundsteuer A 267 v.H.

 

-         Grundsteuer B 486 v.H.

 

-         Gewerbesteuer 418 v.H.

 

 

IV. Liquiditätskredite

 

Die Aufnahme von „echten“ Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) wird auch im Haushaltjahr 2019 entbehrlich sein. Davon ausgenommen sind Liquiditätskredite im Zuge der Umsetzung des Förderprogramms Gute Schule 2020.

 

 

V.   Investitionskredite

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann in den Jahren 2019 bis 2022 eine Nettoneuverschuldung vermieden werden, d.h. die beabsichtigte Kreditaufnahme wird geringer sein als die geplante Tilgung von Kreditverbindlichkeiten. Es kann eine kontinuierliche Entschuldung prognostiziert werden.