Beschlussvorschlag:
Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und vom
Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst
Lagebericht und Anhang vom 27.06.2018 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach §
101 GO NRW geprüft worden.
Das Prüfungsergebnis ist im Bestätigungsvermerk festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2017 vom 27.06.2018 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in
Anlehnung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungsverhandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der
Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die
Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung
bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.