Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die nachstehende überplanmäßíge Leistung erforderlich. Diese bedarf der Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2018 |
überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
02.126.01.0 542100 |
Feuer-, Brand- Katastrophen- und Zivilschutz Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Aufwandsentschädigung für Wehrführer und Gerätewarte Bedingt durch eine weit
überdurchschnittliche Fallzahl an Einsätzen im Jahre 2018, insbesondere
während der Hitze- und Trockenperiode im Sommer, fallen im laufenden
Haushaltsjahr deutlich mehr
Aufwandsentschädigungen und Einsatzgelder für die Einsatzkräfte an. Der Gesamtaufwand bis zum
Ende des Haushaltsjahres wird auf 105.000,00 € geschätzt, so dass eine
überplanmäßige Leistung in Höhe von 40.000,00 € erforderlich ist. Deckung Die Deckung erfolgt aus
höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2018. |
65.000,00 € |
40.000,00 € |
X |
X |