Betreff
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW
hier: Verschiebung der Straßensanierung in der Fliegerhorstsiedlung
Vorlage
1389/2018
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Die Anregungen und Beschwerden vom 20.10.2018 – eingegangen am 24.10.2018 – werden gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen zunächst durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beraten. Dieser entscheidet dann über den weiteren Umgang mit dem Antrag bspw. über eine mögliche Weiterleitung an den Rat.

 

Es wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.