Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Geilenkirchen, Geltungsbereich: Fläche im Stadtkern, nördlich der Straße "An der Linde", östlich des "Hartbaumpfads", südlich des "Ahornwegs" und westlich des "Tannenwegs" (ehemalige Umspannanlage NEW)
- Beratung über die während der Bürgerinformation nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfs zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
1391/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Sachverhalt:

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 beschlossen. Im Bereich des ehemaligen Umspannwerks am Hartbaumpfad wurde nach Aufgabe der betrieblichen Nutzung durch die NEW die Fläche an die ESG (Entwicklungsgesellschaft der Stadt Geilenkirchen) verkauft, um an dieser Stelle Wohnbauflächen zu entwickeln.

 

Im Rahmen eines so genannten „Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 13.08.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Hierbei wurden Stellungnahmen abgegeben, die nachfolgend vorgestellt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung versehen sind.

 

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 114 mit Begründung erarbeitet. Diesen erhalten die Fraktionsvorsitzenden sowie der Ausschussvorsitzende vorab in Papierform. Darüber hinaus sind die Unterlagen im Ratsinformationssystem einsehbar.


Anlagen:

 

Entwurf des Bebauungsplans

Begründung

Abwägungsmaterial