Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die Abwasserbeseitigung
Vorlage
1406/2018
Art
Vorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2019 auf 0,68 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche, die Schmutzwassergebühr auf 3,06 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2019 (Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung) ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen

 

Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:

 

a)     Niederschlagswassergebühr:

gebührenfähige Aufwendungen:                              2.293.921,56 €

 

Einheiten (befestigte Flächen):                                 3.356.227,00 m²

 

b)     Schmutzwassergebühr:

gebührenfähige Aufwendungen                               3.857.751,02 €

Kostenüberdeckung aus 2015:                                     -11.719,00  

Bemessungsgrundlage insgesamt                            3.846.032,02 €

 

Einheiten (Frischwassermessbetrag):                       1.256.613,00 m³

 

B. Niederschlagswassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68€/m² befestigter Fläche mit Anschluss an die Abwasseranlage (Vorjahr 0,68€/m²).

Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr somit unverändert.

 

C. Schmutzwassergebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,06€/m³ Frischwassermaßstab (Vorjahr 3,10€/m³).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,04 €/m³ Frischwassermaßstab.