Beschlussvorschlag:
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Jahr 2019 auf 0,68 €/m² angeschlossener befestigter Grundstücksfläche, die Schmutzwassergebühr auf 3,06 €/m³ Frischwassermaßstab festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2019 (Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung) ist als Anlage beigefügt.
A.
Bemessungsgrundlagen
Für die Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen ausgegangen:
a) Niederschlagswassergebühr:
gebührenfähige Aufwendungen: 2.293.921,56 €
Einheiten (befestigte Flächen): 3.356.227,00 m²
b) Schmutzwassergebühr:
gebührenfähige Aufwendungen 3.857.751,02 €
Kostenüberdeckung
aus 2015:
-11.719,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt 3.846.032,02 €
Einheiten (Frischwassermessbetrag): 1.256.613,00 m³
B.
Niederschlagswassergebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,68€/m² befestigter Fläche mit Anschluss an die Abwasseranlage (Vorjahr 0,68€/m²).
Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gebühr somit unverändert.
C.
Schmutzwassergebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,06€/m³ Frischwassermaßstab (Vorjahr 3,10€/m³).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,04 €/m³ Frischwassermaßstab.