Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2019 mit 1,36 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,55 €/Frontmeter festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.
A. Bemessungsgrundlagen u. Einheiten
Zur Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen bzw. Einheiten ausgegangen:
a) Straßenreinigungsgebühr:
gebührenfähige Aufwendungen 116.665,82 €
Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren: 20.692,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt: 137.357,82 €
Einheiten (Frontmeter): 101.328 lfdm
b) Winterdienstgebühr:
gebührenfähige Aufwendungen 77.081,08 €
Kostenüberdeckung aus Vorjahren: - 5.844,00 €
Bemessungsgrundlage insgesamt: 71.237,08 €
Einheiten (Frontmeter) 130.450 lfdm
B. Straßenreinigungsgebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,36 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 1,15 €/lfdm).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,21 €/lfdm. Der Gebührenanstieg ist im Wesentlichen zurückzuführen auf einen Fehlbetragsausgleich in Höhe von 20.692,00 €, resultierend aus der Betriebsabrechnung 2017.
C. Winterdienstgebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,55 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 0,60 €/lfdm).
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,05 €/lfdm.