Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Vorlage
1414/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2019 mit 1,36 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,55 €/Frontmeter festgesetzt.

 


 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen u. Einheiten

 

Zur Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen bzw. Einheiten ausgegangen:

 

a)     Straßenreinigungsgebühr:

gebührenfähige Aufwendungen                                                       116.665,82 €

Fehlbetragsausgleich aus Vorjahren:                                                            20.692,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                                                   137.357,82 €

 

Einheiten (Frontmeter):                                                                   101.328 lfdm

 

 

b)     Winterdienstgebühr:

gebührenfähige Aufwendungen                                                         77.081,08 €

Kostenüberdeckung aus Vorjahren:                                                   - 5.844,00 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                                                     71.237,08 €

 

Einheiten (Frontmeter)                                                                    130.450 lfdm

 

 

B. Straßenreinigungsgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Straßenreinigungsgebühr in Höhe von 1,36 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 1,15 €/lfdm).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,21 €/lfdm. Der Gebührenanstieg ist im Wesentlichen zurückzuführen auf einen Fehlbetragsausgleich in Höhe von 20.692,00 €, resultierend aus der Betriebsabrechnung 2017.

 

 

C. Winterdienstgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Winterdienstgebühr in Höhe von 0,55 €/lfdm Frontmeter (Vorjahr 0,60 €/lfdm).

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Gebühr um 0,05 €/lfdm.