Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die Abfallentsorgung
Vorlage
1415/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Grundgebühr wird für das Jahr 2019 auf 68,00 €/Einheit, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,19 €/kg Bio- und Restabfall festgesetzt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.

 

A. Bemessungsgrundlagen u. Einheiten

 

Zur Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen bzw. Einheiten ausgegangen:

 

a)     Grundgebühr:

gebührenfähige Aufwendungen/Bemessungsgrundlage:                912.384,41 €

 

Einheiten:                                                                                         13.324 Stk.

 

 

b)     gewichtsbezogene Gebühr:

gebührenfähige Aufwendungen:                                                      904.423,87 €

Kostenüberdeckung aus Vorjahren:                                                 - 36.374,12 €

Bemessungsgrundlage insgesamt:                                                   868.049,75 €

 

Einheiten:                                                                                         4.461.858 kg

 

 

B. Grundgebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Grundgebühr in Höhe von 68,00 €/Einheit (Vorjahr 67,00 €/Einheit).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Grundgebühr damit geringfügig um 1,00 €/Einheit.

 

C. Gewichtsbezogene Gebühr

 

Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine gewichtsbezogene Gebühr in Höhe von 0,19 €/kg  Rest- und Bioabfall (Vorjahr 0,16 €/kg).

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,03 €/kg und erreicht damit wieder den Gebührenansatz des Jahres 2017.

Die Gebührensteigerung resultiert - im Vergleich zu 2018 – im Wesentlichen aus allgemein höheren Deponieentgelten sowie geringeren Erträgen bei der Altpapierverwertung.