Beschlussvorschlag:
Die Grundgebühr wird für das Jahr 2019 auf 68,00 €/Einheit, die gewichtsbezogene Gebühr auf 0,19 €/kg Bio- und Restabfall festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.
A.
Bemessungsgrundlagen u. Einheiten
Zur Ermittlung der Benutzungsgebühren wird von folgenden Bemessungsgrundlagen bzw. Einheiten ausgegangen:
a) Grundgebühr:
gebührenfähige Aufwendungen/Bemessungsgrundlage: 912.384,41 €
Einheiten: 13.324 Stk.
b) gewichtsbezogene Gebühr:
gebührenfähige Aufwendungen: 904.423,87 €
Kostenüberdeckung
aus Vorjahren: -
36.374,12 €
Bemessungsgrundlage insgesamt: 868.049,75 €
Einheiten: 4.461.858 kg
B.
Grundgebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.a) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine Grundgebühr in Höhe von 68,00 €/Einheit (Vorjahr 67,00 €/Einheit).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Grundgebühr damit geringfügig um 1,00 €/Einheit.
C.
Gewichtsbezogene Gebühr
Unter Berücksichtigung der unter A.b) genannten Faktoren ergibt sich für das Jahr 2019 eine gewichtsbezogene Gebühr in Höhe von 0,19 €/kg Rest- und Bioabfall (Vorjahr 0,16 €/kg).
Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gebühr um 0,03 €/kg und erreicht damit wieder den Gebührenansatz des Jahres 2017.
Die Gebührensteigerung resultiert - im Vergleich zu 2018 – im Wesentlichen aus allgemein höheren Deponieentgelten sowie geringeren Erträgen bei der Altpapierverwertung.