Betreff
Vorlage und Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen der Stadt Geilenkirchen für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
1419/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019.


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2019 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Schmitz wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Haushaltsrede Stellung zum vorgelegten Haushalt nehmen.

 

In der folgenden Ratssitzung haben die Fraktionsvorsitzenden Gelegenheit, ihre Haushaltsreden abzuhalten. Anschließend soll ein Beschluss über den vorgelegten Haushalt gefasst werden. 

 

Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2019 ordentliche Erträge in Höhe von 67.901.274 € vor.  Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3.197.659 €  bzw. 5 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Steuererträgen, steigenden Schlüsselzuweisungen sowie steigenden Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.

Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 69.710.536 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2.674.370 € bzw. 4 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus steigenden Personalaufwendungen, steigenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie steigenden Transferaufwendungen.

 

Neben den ordentlichen Erträgen werden Finanzerträge in einer Höhe von 1.026.165 € erwartet. Diese Finanzerträge werden insbesondere aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erzielt. Eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr wird hinsichtlich der Gewinnausschüttung für die Entwicklungsgesellschaft erwartet. Für Finanzaufwendungen, vornehmlich Zinsaufwendungen, werden 551.050 € veranschlagt.

 

Der Gesamtergebnisplan sieht demnach einen Jahresfehlbetrag von -1.344.157 € vor. Dies ent-spricht einer Verringerung gegenüber dem Jahr 2018 um 879.459 €. Der Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 

 

Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht eine kontinuierliche Verringerung des Jahresfehlbetrages vor. Im Jahr 2021 soll ein Überschuss in Höhe von 682.418 €, im Jahr 2022 von 1.370.449 € und damit ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Für den Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2022 wurden grundsätzlich  die Orientierungsdaten des Landes unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.

 

Der Finanzplan 2019 sieht einen positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.736.963 € vor. In den Folgejahren ist dieser Saldo  weiterhin positiv und steigt bis auf 5.324.720 € im Jahr 2022 an.

 

Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht im Jahr 2019 aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite zu decken.

 

Der Finanzplan 2019 schließt unter Berücksichtigung aller geplanten Ein- und Auszahlungen mit einer Änderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von 0 € ab.  Die geplante Kreditaufnahme für Investitionen beträgt 4.480.869 €.

 

Geplant sind investive Auszahlungen in Höhe von rd. 10.533.881 €. Schwerpunkte liegen in der Umsetzung des Programms Gute Schule 2020, dem Bau einer Turnhalle in Gillrath sowie verschiedenen Brandschutzmaßnahmen in Grundschulen. Zusätzlich wird im Tiefbaubereich in den Ausbau von Straßen und in die Erneuerung bzw. Erweiterung der Kanalisation investiert. Ferner wird mit der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Sportstättenentwicklungskonzeptes begonnen. Ein Großprojekt ist auch die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Neu-Teveren.

 

Die Steuersätze der Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2019 sollen gegenüber dem Ansatz 2018 unverändert bleiben.

 

Grundsteuer A  = 267 v. H.

Grundsteuer B  = 486 v. H.

Gewerbesteuer = 418 v. H.

 

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen. In der Haushaltssatzung ist ein Höchstbetrag von 15,0 Mio. € zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ausgewiesen.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Kassenlage im gesamten Jahr 2018 unverändert gut zeigte.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand mussten bzw. müssen im gesamten Jahr 2019 keine „echten“ Kredite zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden.

 

Unter Beachtung des o.g. Orientierungsdatenerlasses des Innenministeriums NRW, des Wegfalls der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit ab 2020 sowie unter Beachtung des Personalentwicklungskonzeptes in der Fassung der Fortschreibung aus dem Jahr 2014 kann die Stadt Geilenkirchen im Haushaltsjahr 2021 den Haushaltsausgleich herstellen. Sollten die vorstehend genannten Prämissen nicht eingehalten werden können, werden weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Herstellung des Haushaltsausgleichs erforderlich sein.