Betreff
Ergebnis der Einwohnerversammlung zum Ausbau der "Blockstraße" und der Straße "Opheimer Benden" in Müllendorf und Verabschiedung des Bauentwurfes
Vorlage
1424/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Planung entspricht der als Anlage beigefügten Variante 3 für die Mischfläche mit Asphaltstreifen und wird als Bauentwurf verabschiedet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauvorbereitung mit der VOB Ausschreibung durchzuführen.


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 26.09.2018 die Durchführung einer Einwohnerversammlung zur Erneuerung der „Blockstraße“ und der Straße „Opheimer Benden“ in Müllendorf beschlossen. Nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Rat über das Ergebnis einer Einwohnerversammlung in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.

 

Zur Einwohnerversammlung wurde ergänzend zu den beiden Planungsvarianten, die im Umwelt- und Bauausschuss am 04.09.2018 und Rat vorgestellt wurden, eine dritte Variante entwickelt. Grund für diese weitere Variante war der zwischenzeitliche Wunsch der Anlieger, einen niveaugleichen Ausbau in Asphalt zu realisieren.

 

In der Einwohnerversammlung am 30.10.2018 sind die drei Planungsvarianten und die Beitragsabrechnung nach dem KAG umfassend vorgestellt und erörtert worden. Die Einwohnerversammlung hat sich grundsätzlich für die Maßnahme ausgesprochen. Die Niederschrift der Einwohnerversammlung ist der Einladung zur Ratssitzung als Anlage beigefügt.

 

Die Anlieger haben sich in der Einwohnerversammlung eindeutig für die weiterentwickelte, dritte Mischflächenvariante mit Asphaltstreifen ohne markierte Parkflächen ausgesprochen.

Bei dieser dritten Variante handelt es sich um eine Mischfläche, kombiniert aus Pflaster und Asphalt. Geplant ist dabei eine niveaugleiche Straßenfläche mit Mittelrinne und beidseitig parallel dazu einen Randstein. Zwischen Mittelrinne und dem jeweiligen Randstein soll asphaltiert werden. Vom jeweiligen Randstein bis zu den Häusern soll Pflaster eingebracht werden. Eine komplette Asphaltfläche ist maschinell aufgrund der angrenzenden Hauswände nicht möglich.