Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
1425/2018
Art
Vorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vor stehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die Abwasserbeseitigung wird zum 01.01.2019 folglich auch eine Änderung der betreffenden Gebührensatzung erforderlich.

 

Die Änderungssatzung soll in der folgenden Form beschlossen werden:

 

 

2. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen

 

vom …………..

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. 2018, S. 90), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2018 (GV. NRW. 2018, S. 90), des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes vom Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Geilenkirchen in seiner Sitzung am 12.12.2018 die folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen beschlossen:

 

 

Art. 1

 

§ 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Schmutzwassergebühren

 

(6) Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,06 €.

 

 

Art. 2

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.