Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr ist die nachstehende überplanmäßíge Leistung erforderlich. Diese bedarf der Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2018 |
überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
11.538.01.0 543100 |
Entwässerung und Abwasserbeseitigung Geschäftsaufwendungen Sonstige Geschäftsausgaben, z. B. Bürobedarf, …
Sachverständigenkosten u.s.w. Es bedarf einer
Nachfolgeregelung zum bisherigen Kanaldatenbanksystem des Ing.-Büros
Brendt für verschiedene gesetzliche
Aufgabenbereiche und Anwendungen im Bereich der Abwasserbeseitigung (z. B.
Kanalkataster, ABK u. dgl.), da das Büro Brendt den Betrieb des Ing.-Büros in
Kürze vollständig einstellt. Der bisher beim Büro Brendt
geführte Datenbestand soll von einem neuen Dienstleister übernommen und in
einem dafür geeigneten Datenbanksystem (OPENSTRAKAT) weiter verarbeitet
werden. Hierzu liegt ein Leistungsangebot
eines geeigneten Fachbüros aus Aachen vor, welches die Verwaltung zur Annahme und Beauftragung im laufenden Haushaltsjahr
vorschlägt. Die Aufwendungen für die in
diesem Zusammenhang anfallenden Leistungen belaufen sich auf 21.500,00 €
brutto. Zur Auftragsdeckung und
Finanzierung dieses Auftrages ist eine überplanmäßige Leistung in Höhe von
ebenfalls 21.500,00 € bei dem hier betreffenden Konto erforderlich. Deckung Die Deckung erfolgt aus
höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2018. |
25.000,00 € |
21.500,00 €) |
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