Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
1427/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.

 

 


Sachverhalt:

 

Im laufenden Haushaltsjahr ist die nachstehende überplanmäßíge Leistung erforderlich. Diese bedarf der Genehmigung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2018

überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

 

11.538.01.0

 

 

 

543100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwässerung und Abwasserbeseitigung

Geschäftsaufwendungen

 

 

Sonstige Geschäftsausgaben, z. B. Bürobedarf, … Sachverständigenkosten u.s.w.

 

Es bedarf einer Nachfolgeregelung zum bisherigen Kanaldatenbanksystem des Ing.-Büros Brendt  für verschiedene gesetzliche Aufgabenbereiche und Anwendungen im Bereich der Abwasserbeseitigung (z. B. Kanalkataster, ABK u. dgl.), da das Büro Brendt den Betrieb des Ing.-Büros in Kürze vollständig einstellt.

 

Der bisher beim Büro Brendt geführte Datenbestand soll von einem neuen Dienstleister übernommen und in einem dafür geeigneten Datenbanksystem (OPENSTRAKAT) weiter verarbeitet werden.

 

Hierzu liegt ein Leistungsangebot eines geeigneten Fachbüros aus Aachen vor, welches die Verwaltung  zur Annahme  und Beauftragung im laufenden Haushaltsjahr vorschlägt.

Die Aufwendungen für die in diesem Zusammenhang anfallenden Leistungen belaufen sich auf 21.500,00 € brutto.

 

Zur Auftragsdeckung und Finanzierung dieses Auftrages ist eine überplanmäßige Leistung in Höhe von ebenfalls 21.500,00 € bei dem hier betreffenden Konto erforderlich.

 

 

Deckung

Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2018.

 

 

 

 

 

 

 

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.500,00 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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