Beschlussvorschlag:
Die Änderung
der Satzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 07.11.2018 beschlossen, die
Satzung dahingehend zu ändern, dass von Beziehern von Wohngeld kein Beitrag
erhoben wird. Hierzu hat die Verwaltung die anliegende Änderungssatzung
entworfen. Der aktuelle Text des zu ändernden § 3 Absatz 4 der Satzung lautet:
„Von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und dem SGB XII wird kein Beitrag erhoben.“
Die neue Textfassung des § 3 Absatz 4 soll lauten:
„Von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und dem SGB XII und von Beziehern von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird kein Beitrag erhoben.“
Anlagen:
Entwurf der Änderungssatzung
ab 01.01.2019