Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen
Vorlage
1434/2018
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung vom 07.11.2018 beschlossen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass von Beziehern von Wohngeld kein Beitrag erhoben wird. Hierzu hat die Verwaltung die anliegende Änderungssatzung entworfen. Der aktuelle Text des zu ändernden § 3 Absatz 4 der Satzung lautet:

 

„Von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und dem SGB XII wird kein Beitrag erhoben.“

 

Die neue Textfassung des § 3 Absatz 4 soll lauten:

 

„Von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und dem SGB XII und von Beziehern von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird kein Beitrag erhoben.“


 


Anlagen:

 

Entwurf der Änderungssatzung ab 01.01.2019