Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den außerplanmäßigen Aufwand bzw. die außerplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 ist die folgende außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese bedarf der Genehmigung durch den Rat (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
06.365.01.0 542100 |
Tageseinrichtungen für Kinder in eigener Trägerschaft Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Im laufenden Haushaltsjahr
fallen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer an, die im Rahmen verschiedener Kitaprojekte tätig sind. Die für diesen Zweck
voraussichtlich anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen belaufen sich in
2019 auf 5.000,00 € Bei dem hier in Frage
kommenden Sachkonto 542100 wurden im Haushalt 2019 keine Mittel veranschlagt,
so dass diese im Wege einer außerplanmäßigen Leistung bereit zu stellen
wären. Deckung Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Maßnahme erfolgt aus dem Produkt 06.365.01.0/Sachkonto
501900. Die hier veranschlagten Mittel
in Höhe von 5.000,00 werden nicht benötigt |
0 € |
5.000,00 € |
X |
X |