Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Aufstellung von Fahrradboxen für Bike- und Ride Anlagen an Bahnhöfen
Vorlage
1499/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Beschaffung und Aufstellung von je 20 Fahrradabstellboxen an den Bahnhöfen Geilenkirchen und Lindern einen entsprechenden Einplanungsantrag bis zum 31.03.2019 beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 25.02.2019 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Geilenkirchen einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Dieser ist als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Aufstellung von Fahrradboxen an ÖPNV-Haltepunkten ist nach § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) in Verbindung mit den Förderrichtlinien des Zweckver­bandes Nahverkehr Rheinland (NVR) grundsätzlich förderfähig.

Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für zeitlich flexibel nutzbare bzw. einzeln buchbare Fahrradständer in abschließbaren Sammeleinrichtungen/- anlagen und flexibel nutzbare bzw. einzeln buchbare Fahrradboxen betragen derzeit 1.400,00 €/Stellplatz. Die Zuwendungsquote liegt zurzeit bei 90 %, d. h. der Eigenanteil beträgt 10 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen.

 

Nach den Förderrichtlinien des NVR sind Fördermaßnahmen nach dem ÖPNVG NRW jährlich bis zum 31.03  für die Folgejahre im Wege eines Einplanungsantrages beim NVR zur Förderung anzumelden.

Sofern ein entsprechender Beschluss gefasst würde, könnte ein Einplanungsantrag zur Aufstellung von Fahrradboxen noch in diesem Jahr fristgerecht beim NVR gestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen Einplanungsantrag für jeweils 20 Fahrradboxen an den Bahnhöfen Geilenkirchen und Lindern zu stellen, mit dem Ziel, dafür einen Bewilligungsbescheid im Jahr 2020 zu erhalten und die Maßnahmen in 2020 umzusetzen.

 

Voraussetzung dafür wäre folgender, vom Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abweichender Beschlussvorschlag: