Betreff
Antrag der Fraktion Bürgerliste: Breitbandausbau in der Stadt Geilenkirchen
Vorlage
1504/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Inhalt einer möglichen Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg zum flächendeckenden FTTH/B Ausbau im Kreis Heinsberg abzustimmen mit dem Ziel, dass über die Beteiligung der Stadt Geilenkirchen am Projekt des Kreises und die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die im Stadtgebiet von Geilenkirchen erforderlichen Anschlussarbeiten in der Sitzung des Rates am 22.05.2019 beschlossen wird.


Mit E-Mail vom 01.03.2019 hat die Fraktion Bürgerliste im Rat der Stadt Geilenkirchen einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Dieser ist als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zum flächendeckenden Breitbandausbau (FTTH/B) im Kreis Heinsberg hat der Landrat des Kreises Heinsberg bereits mit Schreiben vom 28.02.2019 Kontakt mit der Stadt Geilenkirchen aufgenommen und dafür geworben, sich bezüglich der Stellung eines kreisweiten Förderantrages zur weiteren Glasfaserversorgung u. a. auch im Stadtgebiet von Geilenkirchen an dem Projekt des Kreises (Flächendeckender FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg und gemeinsamer Antrag zur Infrastrukturförderung) zu beteiligen.

Ein entsprechendes Gespräch mit dem Breitbandkoordinator des Kreises, Herrn Michael Eßer fand daraufhin am 06.03.2019 statt.

 

Danach ist beabsichtigt, auf Grundlage einer seitens des Kreises in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie, kreisweit insgesamt 1071 unterversorgte Haushalte und zusätzlich die unterversorgten Schulen mit Glasfaseranschlüssen zu versehen und dafür seitens des Kreises Fördermittel zu beantragen. Die Förderquote liegt derzeit bei 90%, d. h. es ist jeweils ein Eigenanteil von 10% zu erbringen.

Im Stadtgebiet Geilenkirchen wären insgesamt 93 unterversorgte Haushalte und 7 Schulen ans Glasfasernetz anzubinden.

Die jeweils zu leistenden Anteile würden auf der Grundlage der Schlussabrechnungen ermittelt und mit den Kommunen abgerechnet. Ab dem Haushaltsjahr 2020 wären dafür entsprechende Haushaltsansätze zu bilden.

 

Voraussetzung zur Teilnahme am Projekt des Kreises wären entsprechende Beschlüsse des Rates der Stadt zur Teilnahme selbst und zur späteren Bereitstellung der Haushaltsmittel, möglichst noch vor der Sommerpause 2019. Weiterhin soll als Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit dem Kreis eine Kooperationsverein­barung erarbeitet/geschlossen werden.

 

Da der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung derzeit noch vom Kreis Heinsberg vorbereitet wird und verlässliche Aussagen zur Höhe der städtischen Beteiligung zurzeit ebenfalls noch nicht vorliegen, braucht ein inhaltlicher Beschluss in der heutigen Sitzung nicht zu erfolgen.

 

Ein solcher Beschluss könnte in der Sitzung des Rates am 22.05.2019 gefasst werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Entwurf der Kooperations­verein­barung vorliegt.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, den folgenden, vom Beschlussvorschlag der Bürgerliste abweichenden Beschluss zu fassen: