Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die außerplanmäßigen bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 ist die Genehmigung der nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
02.126.01.0 071100 03.243.01.0 091100 16.612.01 |
Feuer-, Brand-, Katastophen- und Zivilschutz Auszahlungen für den Erwerb eines Geräte- wagens Logistik GW-L für die LE Geilenkirchen Bereits im Haushaltsjahr
2018 wurde für die Beschaffung des benötigten Gerätewagens für die LE
Geilenkirchen ein Betrag in Höhe von 220.000 € veranschlagt. In der Zwischenzeit wurden
insgesamt 2 Vergabeverfahren durchgeführt, im Rahmen derer keine
zuschlagsfähigen Angebote gewonnen werden konnten; so ging im Rahmen einer
zunächst durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung kein Angebot ein; ein
anschließendes Verhandlungsverfahren erbrachte lediglich 1 Angebot, welches
mangels Vollständigkeit nicht gewertet werden konnte. In den kommenden Wochen ist
vorgesehen, die Lieferung des Fahrzeuges erneut auszuschreiben. Allerdings
muss aufgrund der derzeitigen Marktlage davon ausgegangen werden, dass für
die Beschaffung des Fahrzeuges nunmehr von einem Investitionsvolumen in Höhe
von rd. 270.000 € ausgegangen werden muss. Vorbehaltlich einer
Ermächtigungsübertragung des 2018er Ansatzes in Höhe von 220.000 € nach 2019
ist zur Finanzierung des Vorhabens in 2019 ein weiterer Betrag in Höhe von
50.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Deckung Die Deckung dieser
außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt ebenfalls aus Produkt 02.126.01.0/SK
071100, hier die Maßnahme „Anschaffung eines Löschfahrzeuges LF 10 für die LE
Niederheid-Tripsrath. (Ansatz 360.000 €)“ Dieses Fahrzeug ist bestellt
und kann zu deutlich günstigeren Konditionen erworben werden (Einsparung bis
zu 80.000 €). Sonstige schulische Aufgaben Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Auszahlungen für die bauliche Erfüllung von
Brandschutzauflagen in Schulen In der
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule wurde im Zeitraum von 2013 bis 2015 der
bislang letzte Bauabschnitt der dortigen Brandschutzertüchtigung
durchgeführt. Im laufenden Haushaltsjahr
wird für die seinerzeit erbrachten Architekten-leistungen das Resthonorar des
für diese Maßnahme beauftragten Planers (Büro Kempen-Krause, Aachen) fällig. Das Honorar beträgt 5.078,87
€. Zur Finanzierung dieser
Auszahlung ist eine außerplanmäßige Bereitstellung
des Betrages erforderlich. Deckung Die Deckung erfolgt durch
Einsparungen im Produkt 01.111.06/Sachkonto 071100 (Stadtbetrieb/Anschaffung Friedhofsbagger) in
derselben Höhe. Allgemeine Finanzwirtschaft Kreditverwaltung Zum 28.03.2019 betrug der
Stand der liquiden Mittel der Stadtkasse rund 5,5 Mio. €. Für den eine Summe von 1,5
Mio. € übersteigenden Betrag zahlt die Stadt derzeit ein Verwahrentgelt
(Strafzins) in Höhe von 0,4 %. Aus diesem Grund soll ein
Darlehen zum 15.04.2019 vorzeitig zurück gezahlt werden. Die Restschuld des
betreffenden Darlehens beträgt am v. g. Stichtag noch 855.658,39 €. Im
Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens fällt eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 66.386,94 € an. Während die Tilgung
lediglich eine Auszahlung darstellt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung
sowohl ein Aufwand als auch eine Auszahlung. Der Vorfälligkeitsentschädigung
stehen ersparte Darlehenszinsen bis zum Ablauf der regulären Zinsbindung in
Höhe von 65.500,00 € sowie der ersparte Strafzins gegenüber. |
0 € 0 € |
50.000,00 € (außerplanmäßig) 5.078,87 € (außerplanmäßig) 855.658,39 € (Überplanmäßig) 65.386,94 € (überplanmäßig) |
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