Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat zur Projektfinanzierung Bürgerhaus Bauchem ist im Haushaltsjahr 2019 ist die Leistung der nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu geben (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
04.281.01.0 091100 |
Heimat- und sonstige Kulturpflege Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Auszahlungen für den Neubau eines Bürgerhauses am
Schul- und Sportzentrum Bauchem Mit Schreiben vom 18.01.2019
hatte die Bürgerhaus Bauchem gGmbH die Übernahme von Materialkosten in Höhe
von 8.128,85 € für die Herstellung einer Hausanschlussleitung am neuen
Bürgerhaus Bauchem beantragt. Diese Kosten waren nicht Teil der
seinerzeitigen Kostenermittlung für die Errichtung des Bauwerks. Mit einer bereits am
18.02.2019 geleisteten Zahlung an die Gesellschaft in Höhe von 6.491,06 € für
die in Rede stehenden Materialkosten ist der vereinbarte städtische
Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 375.000,00 € jetzt ausgeschöpft. Der nicht durch
Baukostenzuschuss gedeckte Materialanteil beträgt demnach 1.634,79 €. Der Haupt- und
Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 20.03.2019
vorberaten und sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die ungedeckten Materialkosten
in Höhe von 1.634,79 € seitens der Stadt Geilenkirchen zu übernehmen. Die finale Entscheidung
hierüber obliegt dem Stadtrat. Vorbehaltlich einer
entsprechenden Beschlussfassung
im Rat ist dieser Betrag im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung bereit
zu stellen. Formell ist diese Auszahlung
dem Rat noch zur Kenntnis zu geben. Deckung Die Deckung erfolgt durch
Einsparungen im Produkt 12.541.01/Sachkonto 091100 (Straßen, Wege, Plätze/Auszahlungen für
Baumaßnahmen) in derselben Höhe. |
0 € |
1.634,79 € |
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