Betreff
Bekanntgabe von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
1520/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat zur Projektfinanzierung Bürgerhaus Bauchem ist  im Haushaltsjahr 2019 ist die Leistung der nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu geben (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2019

außerplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

 

04.281.01.0

 

 

 

091100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heimat- und sonstige Kulturpflege

 

 

 

Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

 

Auszahlungen für den Neubau eines Bürgerhauses am Schul- und Sportzentrum Bauchem

 

Mit Schreiben vom 18.01.2019 hatte die Bürgerhaus Bauchem gGmbH die Übernahme von Materialkosten in Höhe von 8.128,85 € für die Herstellung einer Hausanschlussleitung am neuen Bürgerhaus Bauchem beantragt. Diese Kosten waren nicht Teil der seinerzeitigen Kostenermittlung für die Errichtung des Bauwerks.

 

Mit einer bereits am 18.02.2019 geleisteten Zahlung an die Gesellschaft in Höhe von 6.491,06 € für die in Rede stehenden Materialkosten ist der vereinbarte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von maximal 375.000,00 € jetzt ausgeschöpft.

 

Der nicht durch Baukostenzuschuss gedeckte Materialanteil beträgt demnach 1.634,79 €.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 20.03.2019 vorberaten und sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die ungedeckten Materialkosten in Höhe von 1.634,79 € seitens der Stadt Geilenkirchen zu übernehmen.

 

Die finale Entscheidung hierüber obliegt dem Stadtrat.

 

Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Rat ist dieser Betrag im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung bereit zu stellen.

Formell ist diese Auszahlung dem Rat noch zur Kenntnis zu geben.

 

 

Deckung

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Produkt 12.541.01/Sachkonto 091100  (Straßen, Wege, Plätze/Auszahlungen für Baumaßnahmen) in derselben Höhe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.634,79 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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