Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die
außerplanmäßige Auszahlung.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 ist die Genehmigung der nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW erforderlich.
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
12.541.01
091100 |
Straßen, Wege, Plätze
Bau einer Querungshilfe auf dem Pater-Briers-Weg
zwischen der Zufahrt zum Campus Loherhof und dem neuen Golfplatz
Die Notwendigkeit zur
Herstellung einer Querungshilfe auf dem Pater-Briers-Weg im Bereich Loherhof/Golfplatz
wurde dem Umwelt- und Bauausschuss in
seiner Sitzung am 07.05.2019 vorgetragen. Auf die Vorlage- Nr. 1537/2019 wird
verwiesen.
Zur Finanzierung der
Maßnahme ist ein städtischer Kostenanteil in Höhe von 65.000 € zu erbringen,
der im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung bereit gestellt werden muss.
Deckung Die Deckung dieser
Auszahlung erfolgt aus Finanzmitteln
in Höhe von 65.000 €, die aus nicht in Anspruch zu nehmenden Haushaltsmitteln
des Straßenausbaus in der
Fliegerhorstsiedlung (Maßnahme 12.541..01.12) verfügbar sind. |
0 € |
65.000 € |
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X |