Betreff
Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
1553/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung.

 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2019 ist die Genehmigung der nachstehend aufgeführten außerplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW erforderlich.

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2019

außerplanmäßig

überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

 

12.541.01

 

091100

 

 

Straßen, Wege, Plätze

 

Bau einer Querungshilfe auf dem Pater-Briers-Weg zwischen der Zufahrt zum Campus Loherhof und dem neuen Golfplatz

 

Die Notwendigkeit zur Herstellung einer Querungshilfe auf dem Pater-Briers-Weg im Bereich Loherhof/Golfplatz  wurde dem Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 07.05.2019 vorgetragen. Auf die Vorlage- Nr. 1537/2019 wird verwiesen.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme ist ein städtischer Kostenanteil in Höhe von 65.000 € zu erbringen, der im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung bereit gestellt werden muss.

 

Deckung

 

Die Deckung dieser Auszahlung erfolgt  aus Finanzmitteln in Höhe von 65.000 €, die aus nicht in Anspruch zu nehmenden Haushaltsmitteln des  Straßenausbaus in der Fliegerhorstsiedlung (Maßnahme 12.541..01.12) verfügbar sind.

 

 

 

 

0 €

 

 

 

 

65.000 €

 

 

 

 

 

X