Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die nachfolgenden Punkte:
- Um
auch in Zukunft den in Industrie und Haushalten weiter steigenden Bedarf
nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein Ausbau der bereits stellenweise
gut ausgebauten Infrastruktur in der Stadt Geilenkirchen weiter
anzustreben.
- Die Stadt
Geilenkirchen ist entschlossen, den weiteren Ausbau der
Breitbandinfrastruktur gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen
Kommunen voranzutreiben. Hierzu soll die Verwaltung der Stadt
Geilenkirchen die in Aussicht gestellten Fördermittel in Zusammenarbeit
mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die Eigenmittel dafür
bereitstellen. Der Stadtrat beschließt die Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung
des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 01 Kooperationsvereinbarung).
Sachverhalt:
Der
weitere Breitbandausbau war auf Antrag der Fraktion Bürgerliste am
21.03.2019 bereits Thema im Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Auf die Vorlage 1504/2019 wird
verwiesen.
Die
Verwaltung wurde beauftragt, den Inhalt einer möglichen
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Kreis zum
flächendeckenden FTTH/B Ausbau im Kreis Heinsberg abzustimmen mit dem Ziel,
dass über die Beteiligung der Stadt Geilenkirchen am Projekt des Kreises und
die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die im Stadtgebiet erforderlichen
Anschlussarbeiten in der Sitzung des Rates am 22.05.2019 beschlossen wird.
Mittlerweile
ist der Abstimmungsprozess abgeschlossen und der Entwurf der
Kooperationsvereinbarung liegt seit dem 29.05.2019 vor, so dass über das
nachfolgend beschriebene Vorgehen beraten und beschlossen werden kann:
Der Kreis
Heinsberg hat zum 01. Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie
Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation
Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus Landesmitteln geförderten
Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen Anliegen rund um das Thema Glasfaser-Ausbau
befasst, eingestellt.
Der vor
wenigen Jahren im Kreis Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen
Infrastrukturausbau konsequent auf Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu
setzen, war zukunftsweisend und bis dato sehr erfolgreich. Eine von der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beauftragte und
von der TÜV Rheinland Consulting GmbH unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie
zum flächendeckenden FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass
bereits 54% aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet
mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Der Bundesdurchschnitt liegt
gerade einmal bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der
FTTH/B-Infrastruktur, verfügen im Kreis Heinsberg 1,2 % aller Adresspunkte über
einen Anschluss, der dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30
Mbit/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1.071 unterversorgten
Adressen (sog. „Weiße Flecken“) – darunter auch 47 Schulstandorte und
zahlreiche Gewerbestandorte – liegen ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in
allen zehn Städten und Gemeinden verstreut. Zudem hat das für die
Machbarkeitsstudie durchgeführte Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass
kein weiterer, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen
(TKU) in den nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde.
Im
Stadtgebiet Geilenkirchen liegen 93 unterversorgte Adresspunkte. Darunter
befinden sich 7 Schulstandorte und ca. 20 Gewerbestandorte, die noch nicht am
Glasfaser-Netz angeschlossen sind.
Technologieneutral
betrachtet stellt sich die Situation der Breitbandversorgung in der Stadt
Geilenkirchen aktuell wie folgt dar:
Bei 75-95
% der Gebäude ist die Verfügbarkeit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis
zu 100 Mbit/s ausgewiesen, höherer Übertragungsraten werden für weniger
Anschlüsse angeboten.
Entsprechend
besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in
unterversorgten Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen.
Zur
Unterstützung des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren
aktuellen Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten
werden vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen. Die Stadt Geilenkirchen
muss lediglich den Eigenanteil von 10% tragen bzw. finanzieren.
Damit sind
die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit Hilfe des Einsatzes von Fördermittel
den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg weiter voranzutreiben und alle
„Weißen Flecken“ abzubauen.
Zur
Reduzierung der „Weißer Flecken“ (inkl. aller Schul- und Gewerbestandorte) im
Kreis Heinsberg, hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH folgendes
Netzplanungszenarium berechnet:
Anzahl
der unterversorgten Adresspunkte: |
1.071 |
Kosten
für die Netzerrichtung: |
38,9
Mio. € |
Gesamtlänge
der Tiefbaustrecke: |
483 km |
Wirtschaftlichkeitslücke:
|
38,9
Mio. € |
Eigenanteile
(10%): |
3,89
Mio. € |
Die
genauen Ausbaukosten bzw. die genaue Höhe des Eigenanteils für die Stadt
Geilenkirchen können nicht exakt kalkuliert, sondern nur näherungsweise
geschätzt werden. Als Maßstab ist die Verteilung der kreisweiten 1.071
unterversorgten Standorte genutzt worden:
Erkelenz: |
199 |
|
Gangelt: |
26 |
|
Geilenkirchen: |
93 |
|
Heinsberg: |
142 |
|
Hückelhoven: |
128 |
|
Selfkant: |
60 |
|
Übach-Palenberg:
|
53 |
|
Waldfeucht: |
44 |
|
Wassenberg: |
103 |
|
Wegberg: |
222 |
|
Rechtslage:
Die
Aufgabe „Breitbandversorgung“ ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt
Geilenkirchen
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzierung:
Nach den
näherungsweisen Schätzungen entfällt auf die Stadt Geilenkirchen ein
Eigenanteil in Höhe von rund 338.000 €. Dieser Betrag wird im Entwurf des
Haushaltsplans 2020 veranschlagt.