Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen gemeinsamen, kreisweiten Breitband-Infrastrukturförderantrag und eine zu schließende Kooperationsvereinbarung
Vorlage
1557/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die nachfolgenden Punkte:

 

  1. Um auch in Zukunft den in Industrie und Haushalten weiter steigenden Bedarf nach Daten-Bandbreite zu bedienen, ist ein Ausbau der bereits stellenweise gut ausgebauten Infrastruktur in der Stadt Geilenkirchen weiter anzustreben.

 

  1. Die Stadt Geilenkirchen ist entschlossen, den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur gemeinsam mit den weiteren kreisangehörigen Kommunen voranzutreiben. Hierzu soll die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen die in Aussicht gestellten Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis Heinsberg beantragen und die Eigenmittel dafür bereitstellen. Der Stadtrat beschließt die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus (Anlage 01 Kooperationsvereinbarung).

 


Sachverhalt:

Der weitere Breitbandausbau war auf Antrag der Fraktion Bürgerliste am 21.03.2019  bereits Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung. Auf die Vorlage 1504/2019 wird verwiesen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Inhalt einer möglichen Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Kreis zum flächendeckenden FTTH/B Ausbau im Kreis Heinsberg abzustimmen mit dem Ziel, dass über die Beteiligung der Stadt Geilenkirchen am Projekt des Kreises und die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die im Stadtgebiet erforderlichen Anschlussarbeiten in der Sitzung des Rates am 22.05.2019 beschlossen wird.

 

Mittlerweile ist der Abstimmungsprozess abgeschlossen und der Entwurf der Kooperationsvereinbarung liegt seit dem 29.05.2019 vor, so dass über das nachfolgend beschriebene Vorgehen beraten und beschlossen werden kann:

 

Der Kreis Heinsberg hat zum 01. Oktober 2018 einen durch die „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ aus Landesmitteln geförderten Breitbandkoordinatoren, der sich mit allen Anliegen rund um das Thema Glasfaser-Ausbau befasst, eingestellt.

 

Der vor wenigen Jahren im Kreis Heinsberg eingeschlagene Weg, beim digitalen Infrastrukturausbau konsequent auf Glasfaser-Technologie (FTTH/B-Modell) zu setzen, war zukunftsweisend und bis dato sehr erfolgreich. Eine von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beauftragte und von der TÜV Rheinland Consulting GmbH unabhängig erstellte „Machbarkeitsstudie zum flächendeckenden FTTH/B-Ausbau im Kreis Heinsberg“ hat ergeben, dass bereits 54% aller im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäude im Kreisgebiet mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Der Bundesdurchschnitt liegt gerade einmal bei 9%. Trotz der Spitzenwerte bei den Anschlusszahlen der FTTH/B-Infrastruktur, verfügen im Kreis Heinsberg 1,2 % aller Adresspunkte über einen Anschluss, der dem NGA-Kriterium (Next Generation Access) von mind. 30 Mbit/s nicht entspricht und als unterversorgt gilt. Diese 1.071 unterversorgten Adressen (sog. „Weiße Flecken“) – darunter auch 47 Schulstandorte und zahlreiche Gewerbestandorte – liegen ungleichmäßig im gesamten Kreisgebiet in allen zehn Städten und Gemeinden verstreut. Zudem hat das für die Machbarkeitsstudie durchgeführte Markterkundungsverfahren (MEV) ergeben, dass kein weiterer, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) in den nächsten 3 Jahren im gesamten Kreis Heinsberg gemeldet wurde.

 

Im Stadtgebiet Geilenkirchen liegen 93 unterversorgte Adresspunkte. Darunter befinden sich 7 Schulstandorte und ca. 20 Gewerbestandorte, die noch nicht am Glasfaser-Netz angeschlossen sind.

Technologieneutral betrachtet stellt sich die Situation der Breitbandversorgung in der Stadt Geilenkirchen aktuell wie folgt dar:

 

Bei 75-95 % der Gebäude ist die Verfügbarkeit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s ausgewiesen, höherer Übertragungsraten werden für weniger Anschlüsse angeboten.

Entsprechend besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf, bestehende Lücken gerade in unterversorgten Gebieten zu schließen und die Netze zukunftsfähig auszubauen.

 

Zur Unterstützung des Breitbandausbaus stellen der Bund und das Land NRW mit ihren aktuellen Förderprogrammen Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ausbaukosten werden vom Bund zu 50% und vom Land zu 40% übernommen. Die Stadt Geilenkirchen muss lediglich den Eigenanteil von 10% tragen bzw. finanzieren.

Damit sind die Rahmenbedingungen sehr gut, um nun mit Hilfe des Einsatzes von Fördermittel den Netzausbau im gesamten Kreis Heinsberg weiter voranzutreiben und alle „Weißen Flecken“ abzubauen.

Zur Reduzierung der „Weißer Flecken“ (inkl. aller Schul- und Gewerbestandorte) im Kreis Heinsberg, hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH folgendes Netzplanungszenarium berechnet:

 

Anzahl der unterversorgten Adresspunkte:

1.071

Kosten für die Netzerrichtung:

38,9 Mio. €

Gesamtlänge der Tiefbaustrecke:

483 km

Wirtschaftlichkeitslücke:

38,9 Mio. €

Eigenanteile (10%):

3,89 Mio. €

 

Die genauen Ausbaukosten bzw. die genaue Höhe des Eigenanteils für die Stadt Geilenkirchen können nicht exakt kalkuliert, sondern nur näherungsweise geschätzt werden. Als Maßstab ist die Verteilung der kreisweiten 1.071 unterversorgten Standorte genutzt worden:

 

Erkelenz:

199

 

Gangelt:

26

 

Geilenkirchen:

93

 

Heinsberg:

142

 

Hückelhoven:

128

 

Selfkant:

60

 

Übach-Palenberg:

53

 

Waldfeucht:

44

 

Wassenberg:

103

 

Wegberg:

222

 

 

Rechtslage:

Die Aufgabe „Breitbandversorgung“ ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Geilenkirchen

 

Personelle Auswirkungen:

keine

 

 


Finanzierung:

Nach den näherungsweisen Schätzungen entfällt auf die Stadt Geilenkirchen ein Eigenanteil in Höhe von rund 338.000 €. Dieser Betrag wird im Entwurf des Haushaltsplans 2020 veranschlagt.