Betreff
Beratung und Entscheidung über das Einvernehmen zur Erweiterung einer Abgrabung in Geilenkirchen-Müllendorf
Vorlage
1559/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stellt das Einvernehmen nach § 36 BauGB her.

 


Sachverhalt:

 

aktuelle Genehmigungslage:

 

Herr Stephan Pyls ist Geschäftsführer der Pyls Straßenbau GmbH und der SP Recycling GmbH. Die Firma SP Recycling GmbH (im Weiteren die Firma genannt), ansässig Mühlenstraße 4, 52511 Geilenkirchen hat im Jahr 2017 die ca. 200 m südlich der Ortslage Müllendorf betriebene Trockenabgrabung von der Firma H. J. Pyls übernommen und betreibt diese seither u. a. zur Deckung des Eigenbedarfes der Pyls Straßenbau GmbH zur Gewinnung von Sand und Kies. Die seit dem Jahr 1981 betriebene Abgrabung wurde bislang mehrfach verlängert. Letztmalig wurde in der Sitzung des Umwelt und Bauausschusses am 24.04.2018 das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Fristen für den Abbau und die Rekultivierung der Abgrabung erteilt (Vorlage 1226/2018).  

Weiter wird auf dem Abgrabungsgelände eine Kompostierungsanlage für Pflanzenabfälle, eine Anlage zum Brechen und Klassieren von natürlichem und künstlichem Gestein sowie eine Betonmischanlage betrieben. 

 

Grund für die Erweiterungsabsicht:

 

Die Firma benötigt die in der Abgrabung gewonnenen Kiese und Sande u. a. für ihren Eigenbedarf im Tiefbau/Straßenbau und für die Betonmischanlage. Um auch künftig über diese Rohstoffe für das Unternehmen und zum Verkauf zu verfügen, werden weitere Flächen zur Abgrabung beantragt. Das aktuelle Abgrabungspotential beträgt noch 5.000 m³ und soll in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren erschöpft sein, sodass danach neue Ressourcen aufgeschlossen werden müssen.

 

planerische Darstellung des Bereiches:   

 

Die aktuelle Abgrabungsfläche und die Erweiterungsfläche sowie die notwendigen Zufahrten liegen bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen weist den antragsgegenständlichen Bereich als Flächen für die Landwirtschaft aus. Der am 08.02.2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan macht u. a. die aktuelle Überarbeitung des geltenden Regionalplanes Köln erforderlich. Dabei wird auch der Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“, der sich auf die Lockergesteine Kies und Kiessand bezieht, aufgestellt. Hierfür wurden in 2017 die Abgrabungsinteressenten seitens der Bezirksregierung Köln abgefragt und der Antragsteller hat dementsprechend für die in Rede stehenden Erweiterungsflächen eine Abgrabungsabsicht bekundet. Nach dem vorliegenden Kartenwerk des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) liegt die vorhandene Abgrabung sowie die geplante Erweiterung innerhalb des „Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nicht energetischer Rohstoffe (BSAB) Nr. 47 Geilenkirchen-Müllendorf“ und damit in einem für die geplante Nutzung privilegierten Bereich. Vollständigkeitshalber muss erwähnt werden, dass die Regionalplanung für diese Raumnutzung einem neuen Planungsprozess unterliegt. Weiter ist festzustellen, dass derartige Abgrabungsvorhaben wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB).

 

Umfang und Dauer der Abgrabungserweiterung:

 

Anfang des Jahres 2020 soll nach Möglichkeit mit dem Abbau begonnen werden. In einem Zeitraum von 30 Jahren sollen in drei Bauabschnitten zusätzlich insgesamt ca. 672.000 m³ Kiessande gewonnen werden, wobei der Aufschluss über die bestehende Altabgrabung beginnt.

 

vorgesehene Folgenutzung: 

 

Nach Beendigung des Abbaus sollen die Bereiche dem Abbau sukzessive folgend rekultiviert werden. Das Rekultivierungsziel für den in Rede stehenden Abbaubereich Müllendorf ist ein Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung. Die bis auf das Ursprungsniveau angefüllten Flächen werden zu 73 % zu Ackerflächen rekultiviert. Eine Feldhecken und Feldgehölze mit Saum werden 27 % der rekultivierten Fläche ausmachen.

 

Verkehrsanbindung:

 

Der während des Betriebes durch an- und abfahrende Kraftfahrzeuge verursachte Verkehr wird für die Umsetzung des Abgrabungsvorhabens weiterhin die vorhandene Infrastruktur der Altabgrabung nutzen (Waage etc.). Über den nach Nordwesten führenden, asphaltierten Wirtschaftsweg ist das Abgrabungsgelände an die K 24 und somit das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Zu Verbesserung der Erreichbarkeit des Betriebsgeländes wurde auf der K 24 eine Linksabbiegerspur eingerichtet. Ortsdurchfahrten der Kiestransporter durch die umliegenden Ortslagen wie Müllendorf, Leiffarth, Lindern u. a. sind aktuell wie zukünftig zum Erreichen des Betriebsgeländes nicht erforderlich.

 

Nutzen des Vorhabens und Auswirkungen für das Stadtgebiet:

 

Der Abbau von Kiesen und Sanden spielt im Kreis Heinsberg eine große Rolle, da diese oberflächennahen, nicht energetischen Rohstoffe hier oft in guter Qualität und in abbauwürdigen Mengen vorliegen. Die geplante Abgrabungserweiterung sichert hauptsächlich die ortsnahe Versorgung der Firma für ihren Eigenbedarf im Straßen- und Tiefbaugewerbe sowie für die Betonmischanlage. Aber auch für Fremdfirmen werden Kiese, Sande und Transportbeton zur Verfügung gestellt und so auch der lokale Bedarf sichergestellt. 

Planerische Darstellungen oder städtebauliche Maßnahmen stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Rückführung hin zur ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung für den ganz überwiegenden Teil der Abgrabungserweiterung vorgesehen ist.

Durch den Verkehr und den Einsatz von Maschinen kann es während der Abbautätigkeit und der Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe temporär während der Betriebszeiten zu einer erhöhten Lärm- und Abgasbelastung sowie zu erhöhten Staubbelastungen im Bereich der Abgrabung kommen. Die nächste Bebauung der Ortslage Müllendorf liegt minimal 200 m Luftlinie entfernt und ist durch die Bahnstrecke Aachen-Düsseldorf getrennt.

Zur Beurteilung der im Rahmen der Abgrabungserweiterung zu erwartenden Immissionen Geräusche und Staub wird vom Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg als zuständiger Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Amt für Bauen und Wohnen –Abteilung Immissionsschutz- des Kreises Heinsberg als zuständiger Fachbehörde beteiligt, dessen Stellungnahme in den Genehmigungsbescheid einfließt. Es ist davon auszugehen, dass die Abgrabungsgenehmigung in immissionsverträglicher Form erteilt wird.

Zu der seit Jahrzehnten betriebenen „Abgrabung Pyls“ hat es nie Beschwerden gegeben.

 

Abschließend ist festzustellen, dass für das Stadtgebiet Geilenkirchen durch das geplante Vorhaben keine nachteiligen Beeinträchtigungen erkennbar sind.