Betreff
Bekanntgabe von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
1562/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den außerplanmäßigen Aufwand/Auszahlung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Im laufenden Haushaltsjahr war die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu geben (§ 83 Abs. 2 GO NRW).

 

Produkt, Sachkonto, Maßnahme

Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag

Ansatz 2019

außerplanmäßig        überplanmäßig

Aufwand

Auszahlung

 

08.424.02.0

 

559900

 

Hallenbad

 

Sonstige Finanzaufwendungen

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 und Abgabe der daraus resultierenden Steuererklärungen des BgA Hallenbad wurde vom Finanzamt Geilenkirchen eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von rd. 35.000 € festgesetzt, die im Zusammenhang mit Vorsteuerkürzungen für den hoheitlichen Bereich der Hallenbadnutzung steht.

 

Diesbezüglich war seit dem Jahre 2015 ein Rechtsmittelverfahren (Einspruch ) bei der Finanzbehörde anhängig, welches zwischenzeitlich mit der diesseitigen Rücknahme des Einspruchs beendet wurde.

 

Über die Problematik der Umsatzbesteuerung des BgA Hallenbad wurde seinerzeit im Rat berichtet.

 

Die Umsatzsteuernachzahlung war mit einem Betrag in Höhe von 175,00 € zu verzinsen.

Die festgesetzten Zinsen waren im Haushalt bei dem betreffenden Produkt nicht eingeplant.

 

 

 

0,00 €

 

 

 

175,00 €

 

 

 

X

 

 

 

X