Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den außerplanmäßigen Aufwand/Auszahlung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im laufenden Haushaltsjahr war die nachstehend aufgeführte außerplanmäßige Leistung erforderlich. Diese ist dem Rat zur Kenntnis zu geben (§ 83 Abs. 2 GO NRW).
Produkt, Sachkonto,
Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung
und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
außerplanmäßig überplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
08.424.02.0
559900 |
Hallenbad Sonstige
Finanzaufwendungen Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 und Abgabe der
daraus resultierenden Steuererklärungen des BgA Hallenbad wurde vom Finanzamt
Geilenkirchen eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von rd. 35.000 €
festgesetzt, die im Zusammenhang mit Vorsteuerkürzungen für den hoheitlichen
Bereich der Hallenbadnutzung steht.
Diesbezüglich war seit dem Jahre 2015 ein Rechtsmittelverfahren
(Einspruch ) bei der Finanzbehörde anhängig, welches zwischenzeitlich mit der
diesseitigen Rücknahme des Einspruchs beendet wurde.
Über die Problematik der Umsatzbesteuerung des BgA Hallenbad
wurde seinerzeit im Rat berichtet.
Die Umsatzsteuernachzahlung war mit einem Betrag in Höhe von
175,00 € zu verzinsen. Die festgesetzten Zinsen waren im Haushalt bei dem
betreffenden Produkt nicht eingeplant. |
0,00 € |
175,00 € |
X |
X |