Betreff
74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen, Geltungsbereich: Fläche im Stadtteil Immendorf, südwestlich und nördöstlich der Dürener Straße und nördlich der B 56, Erweiterung der Firma Pohlen
- Beratung und Abwägung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung zur Offenlage des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
1566/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Es wird beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung offenzulegen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 10.04.2019 den Vorentwurf der 74. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. In der Zeit vom 24.04. bis 24.05.2019 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel wurden bis zum 24.05.2019 auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind im beigefügten Abwägungsvorschlag zusammengefasst und mit einer Stellungnahme sowie einer Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung versehen.

 

Im Rahmen der Trägerbeteiligung hatte der Landschaftsverband Rheinland (LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland) vorgetragen, dass für den nordöstlichen Planbereich der konkrete Verdacht römischer Bodenfunde vorliegen würde. Daher war die Durchführung umfangreicher archäologischer Maßnahmen (Prospektion) notwendig. Durch die Prospektion konnte der Verdacht erhärtet werden, dass sich im Boden Rückstände aus römischer Zeit befinden.

Hierauf ist im Bebauungsplanverfahren näher einzugehen.

 

Aufgrund dieser Befunde ist davon auszugehen, dass ggf. auch im südwestlichen Planbereich eine Begutachtung der bodendenkmalpflegerischen Situation erfolgen muss. Da hier noch Klärungsbedarf besteht, schlägt die Verwaltung vor – nach bereits erfolgter Absprache mit dem Investor – zunächst nur das Flächennutzungsplanverfahren für den gesamten Planbereich fortzusetzen. Das Bebauungsplanverfahren soll hingegen als B-Plan Nr. 116 zunächst nur für den nordöstlichen Bereich fortgesetzt werden.

 

Nunmehr könnte beschlossen werden, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Ausfertigung der genannten Planunterlagen mit Abwägungsmaterial wurde den Fraktionsvorsitzenden vorab in Papierform zugeschickt und zusätzlich in das Ratsinformationssystem eingestellt.


Anlagen:

 

-  Planurkunde Offenlage

-  Begründung/Umweltbericht/Hinweise Offenlage

-  Abwägungsmaterial

-  Gutachten