Betreff
Vorstellung und Beratung der Planungen zum Umbau und zur energetischen Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, 1. Bauabschnitt
Vorlage
1571/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorgestellte Entwurfsplanung zum Umbau und zur energetischen Sanierung der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, 1. Bauabschnitt wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 05.04.2017 hat der Rat der Stadt Geilenkirchen über die Verwendung der Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 beschlossen. In seiner Sitzung vom 28.02.2018 hat der Stadtrat dann die Architekten- und Ingenieurleistungen für den Umbau und die energetische Sanierung des 1. Bauabschnitts der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule an das Büro Heuer Faust vergeben.

 

Zwischenzeitlich wurden die Planungen weitgehend konkretisiert, sodass die Maßnahme als solche beschlussreif ist und die Vergabeverfahren zur Umsetzung des Projekts durchgeführt werden können.  

 

Durch die zwischenzeitlich enorm gestiegenen Baukosten hat sich das Projekt deutlich verteuert. Die Situation in der Bauwirtschaft muss zurzeit als gesättigt bezeichnet werden, mit der Folge, dass Firmen nicht oder nur zu deutlich höheren Preisen die Ausführung der einzelnen Gewerke anbieten. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass umfangreiche Schadstoffbeseitigungen erforderlich sind. Nach Feststellungen des beauftragten Fachinstituts liegen zwar nachweislich keine Gesundheitsgefahren für die Gebäudenutzer vor. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten ist diese Problematik jedoch zwingend aufzugreifen; die vorgefundenen Schadstoffe sind unter Einhaltung der einschlägigen Schutzvorschriften auszubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch dieser Sachverhalt hat zur Kostensteigerung beigetragen.

 

Der Architekt wird in der Sitzung die Entwurfsplanung vorstellen und erläutern.

 


Finanzierung:

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme von geschätzt 3.616.000 €  (brutto) können in Höhe von 1.490.000 € aus dem beim Produktsachkonto 03.218.01.0 091100 bereitgestellten Mitteln bestritten werden. Die darüber hinausgehenden Kosten von 1.126.000 € (brutto) müssten im Rahmen des noch zu beratenden Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt werden.