Betreff
Vorlage des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen der Stadt Geilenkirchen für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
1602/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 in der im Entwurf vorliegenden Fassung.   


Sachverhalt:

 

Im Laufe des Haushaltsjahres wurden verschiedene Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen bekannt, die zur Verpflichtung einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 81 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW führen.

 

Insbesondere betrifft dies folgende Sachverhalte:

 

-         Neubau einer Kindertagesstätte an der Martin-Heyden-Straße

-         Erweiterung der Kindertagesstätte in Bauchem

-         Umbau der Vereinsstätte in Beeck zu einer Kindertagesstätte

-         Herrichtung von vorübergehenden Unterkünften als Kindertagesstätte

-         Mehrkosten für den 1. Bauabschnitt zur energetischen Sanierung der Gesamtschule

-         Anbau eines Klassenraumes an die Turnhalle Gillrath

 

Da zum Zeitpunkt des Versandes der Sitzungseinladung noch nicht alle notwendigen Kostenberechnungen für die Maßnahmen vorliegen, wird der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung nachgereicht und den Stadtverordneten vor der Sitzung separat zugestellt.