Betreff
63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen
Geltungsbereich: Fläche südöstlich des Pater-Briers-Weges, nördlich der Jülicher Straße zur Erweiterung des vorhandenen Golfplatzes Loherhof in nördliche Richtung
Beratung über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Verabschiedung des Planentwurfes zur Offenlage und zur Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
035/2009
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der Anlage zur Einladung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung abgewogen.

 

Der Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 


Sachverhalt:

 

 

Nach Ratsbeschluss vom 07.10.2009 wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Für die hieraus resultierten Stellungnahmen darf auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung verwiesen werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschlag