Betreff
Verteilung der Landeszuschüsse für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf
Vorlage
1605/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für das Kita-Jahr 2019/2020 erhalten die beiden Kitas AWO Stadtmitte und ST. Ursula Fördermittel aus dem Programm plusKITA in Höhe von 25.000 € sowie die Kitas AWO Jahnstraße, AWO Lütticher Straße 30, Triangel, Waldwichtel, St. Anna Tripsrath sowie die beiden städtischen Kitas Bauchem und Teveren Fördermittel in Höhe von jeweils 5.000 € für zusätzliche Sprachförderung.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2014 über die Verteilung der nach § 21a und 21b des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) durch das Land NRW für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2018/2019 bewilligten Landeszuschüsse für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf entschieden.

 

Das Land NRW beabsichtigt zum Kindergartenjahr 2020/2021 die Durchführung einer grundsätzlichen Revision des Kinderbildungsgesetzes, in deren Folge sich auch Änderungen im Finanzierungssystem sowie im Zuschusswesen ergeben werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land die Zuschüsse für plusKITA und den zusätzlichen Sprachförderbedarf in der bisher bewilligten Form für ein weiteres Kita-Jahr, also für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.07.2020, verlängert.

 

Der in 2014 vom Ausschuss gefasste Beschluss lautet wie folgt:

 

Vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen durch das Land NRW erhalten die die beiden Kitas AWO Stadtmitte und St. Ursula Fördermittel aus dem Programm plusKITA in Höhe von 25.000 € jährlich sowie die Kitas AWO Jahnstraße, Triangel, Waldwichtel, St. Anna Tripsrath und die drei städtischen Kitas Bauchem, Immendorf und Teveren jeweils 5.000 € jährlich aus dem Programm Sprachförderung.

 

Grundsätzlich möchte die Verwaltung an der bewährten Verteilung der Landeszuschüsse auch für das Kita-Jahr 2019/2020 festhalten. Mit der Kita der AWO in der Lütticher Straße hat jedoch im laufenden Kita-Jahr eine Einrichtung ihren Betrieb aufgenommen, die eine hohe Zahl von Kindern verschiedener Nationalitäten und mit Migrationshintergrund betreut. Hieraus erwächst das Erfordernis, die Sprachkompetenzen der Kinder mit entsprechendem Bedarf in der Einrichtung besonders zu fördern und die notwendigen finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den ursprünglichen Beschluss dahingehend neu zu fassen, dass die bisher auf die städtische Kita Immendorf entfallene jährliche Fördersumme i. H. v. 5.000 € im Kita-Jahr 2019/2020 der Kita der AWO in der Lütticher Straße 30 zur Verfügung gestellt wird.

 

Die in der städtischen Kita Immendorf erfolgte Sprachförderung wird wie bisher auch im Kita-Jahr 2019/2020 durchgeführt. Der finanzielle Bedarf kann für ein Jahr durch einen Zugriff auf die betriebskostenmäßige Rücklage der Kita ausgeglichen werden, sodass hier keine Beeinträchtigungen der Sprachförderung entstehen.

 

Eine Neuregelung der Kita-Finanzierung ab dem Kita-Jahr 2020/2021 im Rahmen der KiBiz-Revision in 2020 bleibt abzuwarten.