Betreff
Zuleitung des Jahresabschlusses 2018 an den Rat und Weiterleitung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
1607/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter. 


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2018 wurde zum zweiten Mal in Folge seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ein ordentlicher Überschuss in Höhe von 536.392,13 € erwirtschaftet. Der ursprüngliche Ansatz für das Haushaltsjahr 2018 sah einen Fehlbetrag von 2.223.616,00 € vor. Der nun erwirtschaftete Überschuss entspricht einer Verbesserung des Ergebnisses um 2.760.008,13 € gegenüber dem Planansatz. Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf gestiegene Gewerbesteuererträge und Erträgen aus Grundstücksverkäufen sowie geringeren Aufwendungen für Dienstleistungen und Transferaufwendungen zurückzuführen.

 

Der Überschuss soll nach Möglichkeit der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

In der Finanzrechnung schließt das Haushaltsjahr 2018 mit einem Finanzmittelüberschuss in Höhe von 5.267.508,04 € ab. Auch dies ist eine deutliche Verbesserung um 6.360.215,04 € gegenüber der Planung, die noch einen Finanzmittelfehlbetrag von ‐1.029.707,00 € vorsah.

 

Die Gründe liegen neben den bereits o.g. auch in dem Umstand, dass nicht alle geplanten Baumaßnahmen zeitgerecht begonnen werden konnten. Insofern sind die Auszahlungen lediglich in Folgejahre verschoben.

 

Aufgrund der guten Liquiditätslage mussten im Haushaltsjahr keine originären Investitionskredite aufgenommen werden. Es wurden lediglich Investitionskredite für das Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 460.121,91 € aufgenommen. Die Tilgung dieser Darlehen übernimmt das Land. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betragen unter Berücksichtigung der planmäßig erfolgten Tilgungen zum 31.12.2018 nun 20.928.387,80 € (31.12.2017: 23.335.148,84 €). Dies entspricht einer Entschuldung um 2.406.761,04 €. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betragen zum 31.12.2018 75.035,09 €. (31.12.2017: 0,00 €). Auch hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“, deren Tilgung das Land übernimmt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2018 in Höhe von 4.020.747,09 € wird in

das Haushaltsjahr 2019 übertragen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird hiermit dem Rat zugleitet und soll von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet werden.

 

Der Jahresabschluss wird den Stadtverordneten in der Sitzung ausgehändigt.