Beschlussvorschlag:
Die Stadt Geilenkirchen verleiht ab
2019 einen Heimat-Preis auf der Grundlage der beigefügten Richtlinien.
Der Beschluss steht unter dem
Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sachverhalt:
Auf Antrag der Fraktion Für GK! hat
der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur in seiner Sitzung am
18.06.2019 über die Verleihung eines Heimat-Preises auf der Grundlage des
Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was
Menschen verbindet.“ beraten.
Der Ausschuss hat dem Rat
vorgeschlagen, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen und die Verwaltung mit
der Erstellung entsprechender Förderrichtlinien zu beauftragen.
Die Verwaltung schlägt vor, die
Förderrichtlinien bereits jetzt zu beschließen, damit sodann unverzüglich der
Förderantrag gestellt werden kann. So kann ggf. ermöglicht werden, dass der
Preis bereits in diesem Jahr erstmalig vergeben werden kann, vorausgesetzt die
Fördermittel werden noch für das laufende Jahr bewilligt.
Der Entwurf der Förderrichtlinien,
die sich im Wesentlichen aus den Richtlinien des Landesprogramms ergeben, ist
als Anlage beigefügt.