Betreff
Verleihung eines Heimat-Preises
Vorlage
1615/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Geilenkirchen verleiht ab 2019 einen Heimat-Preis auf der Grundlage der beigefügten Richtlinien.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.


Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Fraktion Für GK! hat der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur in seiner Sitzung am 18.06.2019 über die Verleihung eines Heimat-Preises auf der Grundlage des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ beraten.

 

Der Ausschuss hat dem Rat vorgeschlagen, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen und die Verwaltung mit der Erstellung entsprechender Förderrichtlinien zu beauftragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderrichtlinien bereits jetzt zu beschließen, damit sodann unverzüglich der Förderantrag gestellt werden kann. So kann ggf. ermöglicht werden, dass der Preis bereits in diesem Jahr erstmalig vergeben werden kann, vorausgesetzt die Fördermittel werden noch für das laufende Jahr bewilligt.

 

Der Entwurf der Förderrichtlinien, die sich im Wesentlichen aus den Richtlinien des Landesprogramms ergeben, ist als Anlage beigefügt.