Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen im Zuwendungsprojekt "Sanierung und Modernisierung der Sportfreianlagen im Heinrich-Cryns-Sportzentrum Bauchem"
Vorlage
1616/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Alternative:

 

Der Rat der Stadt spricht sich für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes anstelle der Sanierung des Tennenplatzes aus und beschließt, die Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereit zu stellen sofern die zugesicherten Fördermittel bewilligt werden.

 

oder

 

2.    Alternative:

 

Der Rat der Stadt spricht sich für die Sanierung des Tennenplatzes aus und beschließt, die Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereit zu stellen, sofern die zugesicherten Fördermittel bewilligt werden.


Sachverhalt:

 

Nachdem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 31.07.2018 den Startschuss für die dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gegeben hat, hat die Verwaltung unter Beteiligung des Büros Geo3 aus Bedburg-Hau, Ende August 2018 eine Projektskizze zur Sanierung und Modernisierung der Sportfreianlagen im Heinrich-Cryns-Sportzentrum Bauchem beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht.

 

Inhalt der Projektskizze waren die folgenden Maßnahmen:

 

1.  Rasensportplatz und Laufbahn

 

- Erneuerung des Rasensportplatzes (Wettkampfanlage Typ C), indem der Aufbau abgetragen wird und eine Neueinsaat erfolgt

- Erneuerung der Beregnungsanlage, der Entwässerung, der Barriere, und der Zuwegungen

- Erneuerung der leichtathletischen Einbauten in den Segmenten (Kugelstoß, Weitsprung und Hochsprung). 

- Ersatz der abgängigen Tennenlaufbahn durch eine zeitgemäße Tartanbahn mit äußerer Laufbahneinfassung

- Errichtung einer Laufbahnbeleuchtung als LED-Anlage

- Bedarfsgerechter Rückschnitt des Bewuchses im Bereich der Anlage

 

Kostenschätzung inkl. Ing.-Leistungen: 1.328.300,00 €

 

2.  Tennenplatz

 

-  Erneuerung der Tennendeckschicht, der Oberflächenentwässerung, der Beleuchtungsanlage und der Barriere

-  Rückbau der Kurzstreckenlaufbahn

-  Bedarfsgerechter Rückschnitt des Bewuchses im Bereich der Anlage

 

Kostenschätzung inkl. Ing.-Leistungen: 819.500,00 €

 

3.  Beachvolleyballplatz

 

-  Neuerrichtung des Beachvolleyballplatzes westlich des Bürgerhauses

 

Kostenschätzung inkl. Ing.- Leistungen 38.700,00 €

 

4.  Parkplatz im südlichen Bereich der Sporthalle

 

-  die vorhandene Parkplatzfläche soll im Wege der Klimafolgeanpassung vom Kanal abgeklemmt und neu, mit einem versickerungsfähigen Belag  ( z. B. Rasengittersteine) befestigt werden.

 

Kostenschätzung inkl. Ing.-Leistungen 92.000,00 €

 

Insgesamt waren alle projektierten Maßnahmen mit ca. 2.278.500,00 € kalkuliert. Bei einer Förderquote von 45 %, wurde eine Förderung in Höhe von 1.025.325,00 € beantragt, so dass als Eigenanteil der Stadt ein Betrag von 1.253.175,00 € verblieb.

Die Projektskizze einschließlich der Kostenkalkulation wurde anschließend in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 05.09.2018 im Wege einer dringlichen Entscheidung beschlossen (Vorlage 1328/2018) und durch den Rat in der Sitzung am 26.09.2018 genehmigt (Vorlage 1349/2018).

 

Mit Schreiben vom 26.04.2019 wurde der Stadt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn mitgeteilt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 10.04.2019 beschlossen habe, das Projekt der Stadt mit der beantragten Fördersumme von 1.025.325,00 € zu fördern. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, u. a. den ersten Entwurf eines Förderantrages einzureichen und für ein Koordinierungsgespräch bereit zu stehen.

 

Da sich aufgrund eines entsprechenden Zeitungsartikels, der über die Förderung informierte, zwischenzeitlich der FC Germania Bauchem in der Angelegenheit mit der Bitte gemeldet hatte, auch die Möglichkeit zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes zu prüfen, wurde seitens der Verwaltung diese Möglichkeit im ersten Entwurf des Zuwendungs­antrages offen gehalten.

 

Am 12.06.2019 hat daraufhin das Koordinierungsgespräch im Hause des Bundesinstituts in Bonn stattgefunden, bei dem die Verwaltung u. a. die Gelegenheit hatte, die Maßnahmen noch einmal vorzustellen.

Von Seiten des Zuwendungsgebers wurde zur Möglichkeit der Errichtung eines Kunstrasen­platzes ausgeführt, dass in der Projektskizze ja eigentlich die Sanierung des Tennenplatzes favorisiert worden sei und die Projektskizze Grundlage für die Förderentscheidung der Abgeordneten war.

Man hatte jedoch Verständnis für das Anliegen und wollte den seitens der Stadt bis zum 23.07.2019 noch zu ergänzenden Zuwendungsantrag dahingehend prüfen, sofern der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss fasst und die Haushaltsmittel für 2020 und 2021 bereitgestellt werden. Bis zum 23.07.2019 jedoch sollte dann entschieden sein, ob die Sanierung des Tennenplatzes oder der Bau eines Kunstrasenplatzes Grundlage des Zuwendungsantrages sein wird.

Seitens des Zuwendungsgebers wurde klargestellt, dass die in Aussicht gestellte Fördersumme von 1.025.325,00 € der Höchstbetrag sei, der bewilligt werden könne. Selbst wenn ein Kunstrasenplatz gefördert würde und die Kosten steigen, könnten nicht mehr Mittel bereitgestellt werden.

 

Bis zum 23.07.2019 sind es nur noch ca. 4 1/2 Wochen. Daher wäre die Angelegenheit kurzfristig zu entscheiden.

Die Verwaltung hat das Büro Geo3 gebeten bzw. beauftragt, bis spätestens zur Ratssitzung eine Kostenkalkulation für beide Alternativen (Sanierung Tennenplatz/Bau eines Kunstrasenplatzes) zu erstellen und ebenfalls die Unterhaltungskosten darzustellen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Diese wird dann spätestens in der Ratssitzung vorgestellt bzw. vorher ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Für den 24.06. ist ein Termin mit Vertretern des FC Germania Bauchem, des ATV Geilenkirchen und des Stadtsportverbandes anberaumt, um zum beabsichtigten Vorgehen aus der Sicht der Vereine ein Meinungsbild einzuholen bzw. noch Vorschläge entgegenzunehmen.

 

Über das Gespräch wird die Verwaltung ebenfalls spätestens in der Ratssitzung berichten.

Die Angelegenheit ist zu beraten und es ist zu entscheiden, ob anstelle einer Sanierung des Tennenplatzes, die Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Zuwendungsantrag zur Förderung angemeldet werden soll. Ebenfalls wäre über die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu entscheiden.