Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2019 sind die folgenden überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erforderlich. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat (§ 83 Abs. 2 GO NRW):
Produkt, Sachkonto, Maßnahme |
Bezeichnung, Begründung und Deckungsvorschlag |
Ansatz 2019 |
Überplanmäßig außerplanmäßig |
Aufwand |
Auszahlung |
01.111.13.0 091100 03.211.01.0 081100 16.612.010 321710 559900 16.612.010 321710 16.612.010 321710 559900 01.111.09.0 543100 |
Immobilienmanagement Auszahlungen für die Errichtung eines
Wintergartens im Innenhof des Hauses Basten Mit dem künftigen Mieter des
Restaurants im Haus Basten wurde vereinbart, die derzeit vorhandene
Mietfläche durch Anbau eines beheizten Wintergartens im Innenhof mit direktem
Zugang zum bestehenden Restaurant zu erweitern. Die Erweiterungsfläche
beträgt 40 qm. Die anfallenden
Investitionsauszahlungen hierfür belaufen sich auf 80.000 €. Dieser Ansatz war in den bisherigen
Haushaltsplanungen nicht enthalten und muss daher außerplanmäßig bereit
gestellt werden. Deckung Die Deckung dieser Auszahlungen
erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 12.541.01.0 (Straßen, Wege,
Plätze) infolge nicht im Haushaltsjahr umgesetzter Straßenbaumaßnahmen. Die mit der Investition verbundenen
Aufwendungen und Auszahlungen finden kalkulatorisch Berücksichtigung in einem
erhöhten Mietzins, den der Mieter über die gesamte Vertragsdauer zu zahlen
hat. Grundschulen Auszahlungen für den Erwerb von
Betriebs- und Geschäftsausstattung Gute Schule 2020 (Digitalisierung) Im Zuge des Projektes Digitalisierung
in Grundschulen (Gute Schule 2020) sollen Mittel, die zunächst für die
Umsetzung baulicher Digitalisierungsmaßnahmen eingeplant waren, zugunsten
zusätzlicher Beschaffungen im Bereich Hardware und dgl. umgewidmet werden. Das hier betreffende Auszahlungskonto
ist um einen Betrag in Höhe von 23.673,00 € überplanmäßig zu erhöhen. Deckung Die Deckung dieser überplanmäßigen Auszahlung erfolgt über
Produkt 03.211.01.0/Sachkonto 091100 (Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen Gute
Schule 2020). Hier steht derzeit ein Betrag in Höhe von 23.673 € zur
Verfügung, der nicht mehr benötigt wird. Kreditverwaltung Tilgung von Krediten des
Kreditmarktes Sonstige Finanzaufwendungen Zum 16.08.2019 betrug der Stand der
liquiden Mittel der Stadtkasse rund 11,0 Mio. €. Für den eine Summe von 2,0 Mio. €
übersteigenden Betrag zahlt die Stadt derzeit ein Verwahrentgelt (Strafzins)
in Höhe von 0,4 %. Aus diesem Grund soll ein Darlehen
zum 22.11.2019 vorzeitig zurück gezahlt werden. Die Restschuld des
betreffenden Darlehens beträgt am v. g. Stichtag noch 71.499,07 €. Im
Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens fällt eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 7.432,97 € an. Während die Tilgung lediglich eine
Auszahlung darstellt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung sowohl ein Aufwand
als auch eine Auszahlung. Der Vorfälligkeitsentschädigung stehen ersparte
Darlehenszinsen bis zum Ablauf der regulären Zinsbindung in Höhe von 7.549,24
€ sowie der ersparte Strafzins gegenüber. Kreditverwaltung Tilgung von Krediten des
Kreditmarktes Zum 16.08.2019 betrug der Stand der
liquiden Mittel der Stadtkasse rund 11,0 Mio. €. Für den eine Summe von 2,0 Mio. €
übersteigenden Betrag zahlt die Stadt derzeit ein Verwahrentgelt (Strafzins)
in Höhe von 0,4 %. Aus diesem Grund soll ein Darlehen
zum 30.11.2019 vorzeitig zurück gezahlt werden. Die Restschuld des
betreffenden Darlehens beträgt am v. g. Stichtag noch 634.930,00 €. Im Zusammenhang mit der vorzeitigen
Rückzahlung des Darlehens fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Kreditverwaltung Tilgung von Krediten des
Kreditmarktes Sonstige Finanzaufwendungen Zum 16.08.2019 betrug der Stand der
liquiden Mittel der Stadtkasse rund 11,0 Mio. €. Für den eine Summe von 2,0 Mio. €
übersteigenden Betrag zahlt die Stadt derzeit ein Verwahrentgelt (Strafzins)
in Höhe von 0,4 %. Aus diesem Grund soll ein Darlehen
zum 30.11.2019 vorzeitig zurück gezahlt werden. Die Restschuld des
betreffenden Darlehens beträgt am v. g. Stichtag noch 522.920,00 €. Im
Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens fällt eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 74.172,53 € an. Während die Tilgung lediglich eine
Auszahlung darstellt, ist die Vorfälligkeitsentschädigung sowohl ein Aufwand
als auch eine Auszahlung. Der Vorfälligkeitsentschädigung stehen ersparte
Darlehenszinsen bis zum Ablauf der regulären Zinsbindung in Höhe von
86.647,41 € sowie der ersparte Strafzins gegenüber. Finanzmanagement und
Rechnungswesen Sonstige Geschäftsausgaben Der Haupt- und Finanzausschuss hat
sich in seiner Sitzung am 04.09.2019 dafür ausgesprochen, zur Sicherstellung
der nachhaltigen Finanzierung künftiger Pensionslasten die hierfür
notwendigen Finanzmittel in einer Renten-rückdeckungsversicherung anzulegen
mit Versicherungsbeginn vorzugsweise ab 01.12.2019. Um diesen Beschluss und vor allem den
daran gesetzten Zeitplan umsetzen zu können, ist die kurzfristige Vergabe von
Dienstleistungen zur Vorbereitung und Begleitung eines EU-weiten
Vergabeverfahrens für die eigentliche Versicherungsleistung erforderlich. Zur Beauftragung dieses
Dienstleisters sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 16.500 € überplanmäßig
bereit zu stellen. Deckung Die Deckung dieser überplanmäßigen
Leistung erfolgt aus überplanmäßigen Erträgen bei der Gewerbesteuer. |
0 € 18.412 € 89.575,75 € 0 € 89.575,75 € 89.575,75 € 0 € 26.500,00 € |
80.000 € (außerplanmäßig) 23.673 € (überplanmäßig) 71.499,07 € (überplanmäßig) 7.432,97 € (außerplanmäßig) 634.930,00 € (überplanmäßig) 522.920,00 € (überplanmäßig) 74.172,53 € (außerplanmäßig) 16.500,00 € (überplanmäßig) |
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