Betreff
Beratung über den Erlass einer Rahmenvorgabe zur Einführung der gelben Tonne ab dem Jahr 2021
Vorlage
1629/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Systembetreiber eine Rahmenvorgabe zur flächendeckenden Einführung der gelben Tonne zu erlassen. Dabei wird das Behältervolumen dem der Restmülltonne angepasst.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2018 die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine parallele Erfassung des Leichtverpackungsmülls mittels gelber Tonne und gelbem Sack im 14-tägigen Rhythmus möglich ist, beauftragt.

 

Hierzu fand am 27.09.2018 im Hause der Kreisverwaltung Heinsberg ein Abstimmungsgespräch mit dem für den Landkreis Heinsberg verantwortlichen Systembetreiber des dualen Systems, der Landbell AG, statt.

 

Im Ergebnis konnte mit der Landbell AG auf freiwilliger Basis keine Übereinkunft über die Einführung einer parallelen Erfassung der Leichtverpackungen mittels gelber Tonne und gelbem Sack im 14-tägigen Rhythmus zum 01.01.2019 erzielt werden. Die Landbell AG hat klargemacht, dass sie die Einführung einer gelben Tonne in Geilenkirchen nicht freiwillig, sondern nur mittels einer rechtmäßigen verpflichtenden Rahmenvorgabe der Stadt im Sinne des neuen Verpackungsgesetzes akzeptieren werde. Eine solche Rahmenvorgabe könnte erstmals zum 01.01.2021 erlassen werden

 

Zwar können nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VerpackG Rahmenvorgaben zur Art und Größe der Sammelbehälter gemacht und auch die Nutzung von gelben Säcken festgelegt werden. Diese Vorgaben müssen jedoch geeignet sein, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen, und dürfen nur erlassen werden, soweit sie für die Systeme nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind.

 

Ein Wahlrecht der einzelnen Haushalte innerhalb eines Abfuhrbezirks zwischen der Nutzung von gelben Säcken oder gelben Tonnen scheitert vor Allem an Kalkulationsrisiken der dualen Systeme und der von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen, denen ein solches Wahlrecht wirtschaftlich nicht zugemutet werden darf. Zur Erfassung müssten bei einem Wahlrecht der einzelnen Haushalte sowohl eine ausreichende Anzahl an gelben Säcken als auch an gelben Tonnen vorrätig gehalten werden, von denen ein Großteil jedoch letztlich ungenutzt bliebe. Dies würde wesentlich höhere Kosten als bislang für die dualen Systeme und die von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen verursachen, ohne dass eine Steigerung der Effektivität oder Umweltverträglichkeit der Erfassung zu erwarten wäre. Darüber hinaus ist auch der logistische Aufwand ungleich höher, wenn innerhalb eines Abfuhrbezirkes zwischen gelber Tonne und gelbem Sack frei gewählt werden kann. Es käme fortlaufend zu Änderungsdiensten zwischen Sackbereitstellung und Tonnenauslieferung. Auch aus diesem Grund wäre ein solches Wahlrecht der einzelnen Haushalte aus Sicht der Verwaltung keine geeignete Rahmenvorgabe.

 

Die gelbe Tonne nur für bestimmte Abfuhrbezirke einzuführen und für andere Abfuhrbezirke die gelben Säcke beizubehalten, z.B. in der Innenstadt aus Platzgründen, ist aus Sicht der Verwaltung keine Alternative. Die Nutzung von gelben Säcken im Innenstadtbereich erscheint bereits nicht geeignet, eine umweltverträgliche Erfassung der LVP-Verkaufsverpackungen sicherzustellen, da Standortverschmutzungen durch aufgerissene oder verwehte Säcke gerade dort wahrscheinlich wären. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher ausschließlich Tonnen für die Erfassung der LVP-Verkaufsverpackungen genutzt werden.

 

Die gelbe Tonne ist ein umweltverträgliches und sauberes Erfassungssystem für LVP-Verkaufsverpackungen. Die Größe der gelben Tonne soll dabei an das bereitgestellte Restmülltonnenvolumen des jeweiligen Haushaltes angepasst werden. So wird sichergestellt, dass die gelbe Tonne in den Haushalten auch platzmäßig untergebracht werden kann.

Auch erhält die Verwaltung fortlaufend Emails und Anrufe von Bürgern, die sich für die Einführung einer gelben Tonne aussprechen. Dagegen hat sich noch kein Bürger im persönlichen Gespräch für das Erfassungssystem des gelben Sacks stark gemacht.