Betreff
Neubildung und Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage
1666/2019
Art
Vorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss im vorherigen Tagesordnungspunkt aufgelöst wurde, muss er nun neu gebildet und besetzt werden.

Hierbei ist grundsätzlich ein Einigungsverfahren der Fraktionen vorgesehen. Hierzu schlägt die Verwaltung die beiliegende Liste zur Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Dem Wahlvorschlag kann nur gefolgt werden, wenn er ohne Gegenstimmen angenommen wird.

 

Im ersten Schritt muss nun die Neubildung des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Im nächsten Schritt ist nun die Anzahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Personenzahl beizubehalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss aus 10 Mitgliedern zusammensetzt.

 

Darüber hinaus ist der Ausschussvorsitz nach § 58 Abs. 5 GO zu vergeben, da dieser aus der Mitte des Ausschusses zu vergeben ist und bei einer neuen Zusammensetzung ebenfalls neu zu vergeben ist. Die Fraktionen haben sich bei der Neubildung der verschiedenen Ausschüsse in der Ratssitzung am 22.05.2019 auf eine Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt. Der Zugriff für den Rechnungsprüfungsausschuss wurde der CDU-Fraktion überlassen. Diese hat Herrn Heinz Kohnen als Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag, Herr Heinz Kohnen als Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen, wird gefolgt.

 

Schließlich muss noch beschlossen werden, dass die Fraktionen für den Rechnungsprüfungsausschuss originäre Mitglieder benennen sollen. Falls ein originäres Mitglied verhindert sein sollte, wird es von einem persönlichen Vertreter/einer persönlichen Vertreterin vertreten, der/die bei der Besetzung des Ausschusses von den Fraktionen benannt werden muss. Ferner ist eine Liste allgemeiner Vertreter zu benennen, die in der von der Fraktion aufgeführten Reihenfolge die Vertretung des originären Mitglieds übernehmen, wenn auch der persönliche Vertreter verhindert sein sollte. Die erste Person aus der Liste der allgemeinen Vertreter würde dann die Vertretung übernehmen und im Verhinderungsfall von der zweiten in der Liste aufgeführten Person vertreten werden. Ein einheitlicher Wahlvorschlag über die namentliche Benennung der Ausschussmitglieder wird nachgereicht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt dem einheitlichen Wahlvorschlag zu. Die Vertretungsregelung wird wie oben dargestellt durchgeführt.