Beschlussvorschlag:
Die Parkzeitbeschränkung für das Parkhaus am
Rathaus wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Die Fraktion Die Linke hat mit dem Schreiben vom
01.09.2019 die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen auf dem oberen Deck des
Parkhauses am Rathaus beantragt. Der Antrag ist beigefügt und die Begründung
kann diesem entnommen werden.
Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner
Sitzung am 04.07.2018 u. a. mehrheitlich beschlossen, dass die Parkzeitregelung
auf 1,5 Stunden analog der Regelung für den Stadtkernbereich für das Parkhaus
wieder eingeführt wird.
Dieser Beschluss wurde unmittelbar nach der Sitzung
umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Parkmöglichkeiten in diesem Parkhaus
von Kurzzeitparkern kaum angenommen werden und das Parkhaus überwiegend leer
steht. Grund dafür ist die Gesamtgestaltung des Parkhauses einschließlich der
Anlage der Parkplätze und der beengten Ein- und Ausfahrsituation bzw.
Erreichbarkeit des Parkhauses. Selbst an Tagen mit Veranstaltungen im Stadtkern
wird dieses Parkhaus nicht von den Besuchern der Stadt angenommen. Dies wird
seit vielen Jahren durch Beobachtungen und entsprechende Kontrollen eindeutig
festgestellt. Eine Verbesserung dieser Situation durch eine Änderung des
Zuschnitts der Parkplätze ist aufgrund der statischen Voraussetzungen nicht
ohne weiteres möglich.
Aufgrund der mangelhaften Annahme des Parkhauses
beantragt die Fraktion Die Linke für das obere Parkdeck die Einführung von
Anwohnerparkplätzen.
Gem. § 45 Abs. 1b, Satz 1, Nr. 2a der
Straßenverkehrsordnung treffen die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen
Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für
Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel. Dies kann durch
eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die
Berechtigten oder durch die Anordnung der Freistellung von angeordneten
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen erfolgen. Voraussetzung für eine derartige
Anordnung ist der „erhebliche Parkraummangel“. Die Entscheidung der
Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs muss auf der
Grundlage einer Feststellung zum Parkraummangel für die ansässige
Wohnbevölkerung durch fehlende private Stellplätze und zugleich Überlastung des
öffentlichen Parkraums durch nicht quartiersansässige Pendler oder Besucher
erfolgen. Die Anordnung von Bewohnerparkflächen ist nur dort zulässig, wo
aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen
Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich
fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr
Kraftfahrzeug zu finden.
Ein erheblicher Parkdruck im Bereich der Innenstadt
kann nicht festgestellt werden. Selbst die zeitlich beschränkten Parkplätze im
gesamten Innenstadtbereich stehen den Anwohnern zwischen 16:30 Uhr und 8.00 Uhr
bzw. 18:00 Uhr und 9:30 Uhr unbeschränkt zur Verfügung. Auch sind der
Cityparkplatz und die zeitlich unbeschränkten Parkmöglichkeiten An der
Friedensburg nicht in unzumutbarer fußläufiger Entfernung zur Innenstadt. Ein
insgesamt erheblicher Parkdruck für die Bewohner der Innenstadt wird somit
nicht gesehen. Nur aus dem Grund, dass die Parkplätze im Bereich des Parkhauses
am Rathaus nicht angenommen werden und frei bleiben, ist die Anordnung von
Bewohnerparkvorrechten nicht zulässig. Auch kann von Seiten der Verwaltung
festgestellt werden, dass es keine verstärkte Nachfrage nach
Bewohnerparkplätzen gibt und auch in der Vergangenheit diese Anfragen nur ganz
vereinzelt gestellt wurden. Ein unbedingter Bedarf für die Ausweisung von
Bewohnerparkplätzen wird nicht gesehen.
Aus Sicht der Verwaltung wird das Parkhaus am
Rathaus nur dann von den Verkehrsteilnehmern angenommen, wenn die
Parkzeitbeschränkungen aufgehoben werden und das Parkhaus für Dauerparker zur
Verfügung steht. Ein stetiger Wechsel der Parkplatznutzungen wird aufgrund der
beschriebenen Voraussetzungen nicht stattfinden. Mit der Aufhebung der
Parkzeitbeschränkung kann das Parkhaus den Anwohnern, den Geschäftsleuten,
Besuchern und anderen Dauerparkern zur Verfügung gestellt und damit eine
optimalen Nutzung/Auslastung für dieses Parkhaus erreicht werden.
Anlagen: