Betreff
Ferienbetreuung für Kinder vor der Einschulung
Vorlage
1682/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde die Verwaltung dahingehend befragt, wie man mit dem zwischenzeitlich gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Zeit zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn  des Schulbetriebs nach den Sommerferien verfahren wolle.

 

Die Verwaltung hatte hierzu bereits in der Sitzung erklärt, dass in der Vergangenheit keine Bedarfe von Eltern geltend gemacht worden seien, die über die bereits bestehenden Betreuungsmöglichkeiten hinaus gehen. Gleichzeitig hatte die Verwaltung zugesichert, im Bedarfsfall ein entsprechendes Handlungskonzept vorzulegen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt und nach Beginn des Schulbetriebes kann festgestellt werden, dass keine Nachfrage im Jugendamt nach entsprechenden kurzfristigen Betreuungsmöglichkeiten für den oben beschriebenen Zeitraum eingegangen ist und der Rechtsanspruch auf Betreuung für kein Kind geltend gemacht wurde.

 

Eine kurzfristige Betreuung von Kindern ohne Eingewöhnungs- oder Anbahnungsphase, wie dies in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege Standard ist, stellt für diese Kinder eine besondere Belastung dar. Diese grundsätzliche Belastungssituation wird durch das Verlassen des vertrauten und geschützten Raumes der Kita sowie den Eintritt in eine zunächst völlig fremde und ungewohnte Umgebung, verstärkt. Hier ist davon auszugehen, dass Eltern mit Betreuungsproblemen in der Übergangszeit ihre Kinder einer solchen Belastungssituation nicht aussetzen möchten und andere Betreuungsmöglichkeiten in für ihre Kinder vertrauten Lebensbereichen organisieren.

 

Im Jahr 2020 verkürzt sich der  Übergangszeitraum vom Ende des Kindergartenjahres bis zum Schulbeginn, da die Sommerferien bereits am 29.06.2020 beginnen. Sollten bis dahin Rechtsansprüche auf Betreuung geltend gemacht werden, beabsichtigt die Verwaltung, ein entsprechendes Betreuungsangebot in einer Kita anzubieten. Aufgrund der kurzen Dauer der Betreuung sowie der damit verbundenen und bereits beschriebenen Belastungen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass in dieser Zeit eine zielgerichtete pädagogische Arbeit nicht erfolgen kann.