Betreff
Beratung über Grundregelungen der Abfallsammlung im Stadtgebiet ab 2012
Vorlage
344/2011
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die vorgestellten Kriterien für die beabsichtigte EU-weite Ausschreibung der Abfallentsorgungslogistik bei der das Verwiegesystem, die getrennte Sammlung und Verwertung der Abfallfraktionen, die Abfuhrbezirke und der Abfuhrrhythmus beibehalten werden soll. Eine Entscheidung, wie bzw. ob der Recyclinghof ausgeschrieben wird, erfolgt nach Prüfung und Klärung der rechtlichen Gegebenheiten in der Sitzung des Rates am 02.03.2011.

Der Umwelt- und Bauausschuss spricht sich dafür aus, die bestehenden Verträge zu kündigen. Die Beschlussfassung darüber soll in der Ratssitzung am 02.03.2011 erfolgen.


Sachverhalt:

Die Abfuhrleistungen für die Abfallbeseitigung im Bereich der Stadt Geilenkirchen werden auftragsgemäß auf der Grundlage einer Ausschreibung von Beginn der 90er Jahre durch die Fa. Schönmackers erbracht. Der Hauptvertrag mit der ehemaligen Firma Ohlenforst als Vorgängerunternehmen des heutigen Vertragspartners ist aus dem Jahre 1983. Auf der Grundlage dieser damaligen Verträge werden seitdem die Unternehmerpreise mit dem heutigen Auftragnehmer über eine sogenannte Preisgleitklausel in regelmäßigen Abständen angepasst.

 

Es ist vorgesehen, die Abfallsammellogistik für den Bereich der Stadt Geilenkirchen in diesem Jahr nun neu auszuschreiben mit Vertragsbeginn ab 01.01.2012.

 

Der für derartige Unternehmerleistungen geltende Schwellenwert von derzeit netto 193.000,00 € wird überschritten werden, so dass die Unternehmerleistungen EU-weit öffentlich auszuschreiben sind.

Auch deswegen ist die Unterstützung durch ein externes Büro erforderlich.

Die Verwaltung hat dazu Kontakt aufgenommen mit dem Büro für Abfall und Umwelt, A+U GmbH, Düsseldorf, und von dort ein Angebot erhalten über die Beratung und Durchführung der EU-weiten Ausschreibung der Abfallsammellogistik für den Bereich des Stadtgebietes. Das Büro ist im Kreis Heinsberg bereits tätig gewesen in Abfallentsorgungsausschreibungen für die Stadt Wegberg und den Gemeinden Gangelt und Waldfeucht und wurde von dort als kompetent und erfahren empfohlen. Dem Büro ist dadurch das Abfallentsorgungssystem und die vorhandene Infrastruktur im Kreis Heinsberg bestens bekannt. Mit Schreiben vom 04.01.2011 wurde dem Büro A+U GmbH bereits der Auftrag zur Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung erteilt, damit die weiteren Schritte möglichst kurzfristig eingeleitet werden können.

Dazu gehört die Bestimmung der wesentlichen Ausschreibungskriterien, über die der Ausschuss beraten möge.

 

Vom Büro A+U GmbH hat Frau Dr. Fülle-Scheffold dem Ausschuss in seiner Sitzung  die Kernthemen der zu vergebenden Abfallsammellogistik vorgetragen.

Dazu zählen insbesondere

 

-                      Grundsätze des städtischen Abfallsystems und der Gebührenberechnung als Verwiegesystem oder Volumensystem

-                      Behandlung der einzelnen Abfallfraktionen, wie Restmüll, Biomüll, Grünabfall,

-                      Vertragsgestaltung zu den Einzelbereichen Sondermüll, Sperrmüll und Recyclinghof sowie

-                      Abfuhrrhythmus und Abfuhrbezirke.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beriet anschließend über die wesentlichen Ausschreibungskriterien der künftigen Abfallsammellogistik.