Betreff
Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 für das Jugendamt
Vorlage
1687/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2020 einzustellen und zu verabschieden.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen spricht der Jugendhilfeausschuss eine Beschlussempfehlung an den Rat zur Aufstellung des Haushaltsplanes aus.

 

Die anliegende Aufstellung zeigt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze in den vom Jugendamt bewirtschafteten Untersachkonten und die mehrjährige finanzielle Entwicklung in den Aufgabenbereichen des Jugendamtes.

 

 

Im Aufgabenbereich Kindertagesbetreuung bewirtschaftet und kalkuliert das Jugendamt alle Einnahmen, aber nicht die Ausgaben für städtische bauliche Investitionen und das städtische Kita-Personal. Der in der Aufstellung ausgewiesene Saldo zeigt somit nicht den gesamten Zuschussbedarf der Aufgabe Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf im Kita-Bereich wurde  anhand der bereits in mehreren Sitzungen erläuterten Finanzierungsvorgaben des Kibiz dargestellt. 

 

Die Haushaltsplanung berücksichtigt bereits die im Zuge des Gute-Kita-Gesetzes geplanten Neuregelungen im Kibiz, die voraussichtlich zum 01.08.2020 in Kraft treten werden. Die Planungen zur Gesetzesänderung sind bereits weit fortgeschritten; in der 40. Kalenderwoche findet beim Landesjugendamt eine Fachtagung zum Gesetzentwurf statt. Die geplanten Regelungen bewirken eine erhebliche Verbesserung der Finanzausstattung der Kitas durch folgende Maßnahmen:

 

-         Senkung der Trägeranteile für alle Träger

-         Erhöhung aller Kindpauschalen

-         Erhöhung der Zuschüsse für Familienzentren und plusKita

-         Gewährung von Zuschüssen zur Ausbildung von Fachkräften in den Kitas

-         Gewährung von Zuschüssen für die Fachberatung in Kitas und in der Tagespflege

 

Durch eine Erhöhung des Landeszuschusses zur Tagespflege erfolgt eine Entlastung der Kommunen.

 

Die schon länger erwartete Entlastung der Familien erfolgt ab dem 01.08.2020 durch die Beitragsbefreiung für die letzten beiden Kitajahre vor der Einschulung.

 

Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen trägt zum größten Teil das Land durch Verwendung der durch das Gute-Kita-Gesetz zugeleiteten Bundesmittel. Ein Teil der Mehrbelastung geht aber zulasten der Jugendämter, da diese einen Anteil der erhöhten Kindpauschalen zu tragen haben. Diese kommunale Mehrbelastung wird jedoch abgemildert durch die verringerten Trägeranteile, die faktisch vom Jugendamt getragen werden.

 

 

 

Im Aufgabenbereich Hilfen zur Erziehung ergeben sich eine erhebliche Mehrbelastung bei der Leistung „Kosten der Unterbringung in Heimerziehung“ (45500-77000) durch gestiegene Fallzahlen. Erhebliche Mehraufwendungen entstehen bei der Leistung „Kosten der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Minderjährige außerhalb von Einrichtungen“ (45600-76020). Der größte Teil der Aufwendungen erfolgt für die Bereitstellung von Schulbegleitern (Integrationshelfern) infolge der Inklusion.  Die Verwaltung wird in der Sitzung ausführlichere Erläuterungen zur Kostensteigerung in den beiden Bereichen geben.

 


Anlagen:

Haushalt Jugendamt 2020