Betreff
Information zur weiteren Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts in der Fliegerhorstsiedlung
Vorlage
1693/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2017 das Entwicklungskonzept für die Fliegerhorstsiedlung in Teveren beschlossen. Die Verwaltung hat in der Folge auf Grundlage des beschlossenen Konzepts Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm beantragt. Gegenstand der Förderung sind zum einen begleitende Maßnahmen (Quartiersmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Fortschreibung Stadtumbaukonzept, Gestaltungshandbuch, Fassaden- und Hofprogramm, Verfügungsfonds). Ferner gehören der Bau des Quartiersplatzes, eines Spielplatzes im westlichen und des Quartiersparks im östlichen Teil der Siedlung dazu.

 

In einer späteren Sitzung am 12.12.2018 hat der Rat den Beginn der in diesem Zusammenhang geplanten Straßenbaumaßnahmen auf das Jahr 2022 verschoben. Die Gesamtmaßnahme wurde zwischenzeitlich aber bereits in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen und Mittel für den ersten Teil der Vorhaben in Höhe von 798.770 € bewilligt, die Förderquote beträgt dabei 70 %. Mit der Bewilligung der restlichen Vorhaben ist in den nächsten beiden Jahren zu rechnen. Die Straßenbaumaßnahmen fallen nicht unter die Förderung.

 

Grundlage für die Bewilligung der Fördermittel war der ursprünglich im Gesamtantrag genannte Zeitrahmen. Die Mittel sind entsprechend Ihrer Bewilligung abzurufen und zu verwenden. Eine Übertragung auf spätere Jahre ist in der Regel nicht möglich. Da die Maßnahmen ursprünglich im Gesamtkonzept zeitlich aufeinander abgestimmt waren, wurde die Problematik durch die erst später stattfindenden Straßenbaumaßnahmen mit der Bezirksregierung erörtert. Eine Verschiebung der Gesamtmaßnahme bzw. eine Verlängerung der jeweiligen Bewilligungszeiträume ist jedoch nicht möglich.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die begleitenden Maßnahmen mit dem Quartiersmanagement wesentlich für die nachhaltige Umsetzung des Entwicklungskonzepts und für die Beteiligung der Bewohner an diesem Prozess. Die bestmögliche Wirkung ist jedoch nur dann zu erwarten, wenn der Prozess möglichst lange begleitet werden kann und auch bereits sichtbare Veränderungen in der Siedlung stattfinden. Da sich der gesamte Prozess insgesamt verzögert hat, wurde vor diesem Hintergrund auch das Quartiersmanagement zunächst zurückgestellt.

 

Da die Mittel für die Umsetzung der begleitenden Maßnahmen nur bis 2022 zur Verfügung stehen, soll nun im kommenden Jahr mit der Umsetzung des Konzepts begonnen werden. Als wesentlicher Bestandteil soll zunächst das Quartiersmanagement installiert werden um dann sukzessive die weiteren Vorhaben anzugehen. Dazu gehört insbesondere, gemeinsam mit den Bewohnern der Siedlung in Form einer Bürgerwerkstatt Ideen für die Gestaltung des Quartiersplatzes, des Spielplatzes und des Quartiersparks zu entwickeln, die dann in die weiteren Planungen einfließen sollen.

 

Als erste sichtbare Maßnahme würde dann die Umgestaltung des Quartiersplatzes in Angriff genommen für den ebenfalls bereits Fördermittel bewilligt wurden. Der Bau kann ohne weiteres bereits auch vor den übrigen Straßenbaumaßnahmen begonnen werden, da der Platz keine Erschließungsfunktion hat und somit keine Anliegerbeträge für den Straßenbau anfallen. Auch die späteren Kanalbaumaßnahmen können in diesem Bereich bereits berücksichtigt werden. Geplant ist eine Ausschreibung zum Ende des Jahres 2020 und der Bau im Jahr 2021. In einem zweiten Schritt würden dann der Bau des Spielplatzes und des Parks erfolgen. Im Jahr 2021 werden dann auch die Planungen für die verschobenen Straßenbaumaßnahmen wieder aufgenommen, so dass eine Umsetzung der Maßnahmen ab 2022 erfolgen kann.

 

Da die Gesamtmaßnahmen somit Ende 2022 noch nicht abgeschlossen sein werden, wird sich die Verwaltung bemühen, mit der Bezirksregierung als Fördermittelgeber zu vereinbaren, dass die Fördermittel innerhalb der Gesamtmaßnahme zeitlich anders auf die Projekte aufgeteilt werden können. Da die Mittel für die noch zu erwartenden Bewilligungen für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stünden, könnte somit das Quartiersmanagement noch bis 2024 oder bestenfalls 2025 im Rahmen der Förderung weitergeführt werden. Dies wird aber auch davon abhängen, wie sich die Kosten für die geförderten Baumaßnahmen entwickeln und kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden.