Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Prüfung einer Umstellung aller Strom-Lieferungen an städtischen Gebäuden auf Ökostrom
Vorlage
1707/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsprüfung für die Umstellung aller Strom-Lieferungen an städtischen Gebäuden auf Ökostrom durchzuführen.

Sollten sich durch die Umstellung höhere Lieferpreise ergeben, so sind diese Mittel im Haushalt 2020 einzustellen.


Antragstext:

Mit Schreiben vom 18.09.2019 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Geilenkirchen einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt. Dieser Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Derzeit besteht ein gültiger Stromliefervertrag (Laufzeit 01.01.2018 bis 31.12.2020) für die städtischen Gebäude sowie für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung mit der EWR Aktiengesellschaft, Lutherring 5, 67547 Worms.

 

Dieser Stromliefervertrag wurde seinerzeit mit der Stromeigenschaft „Ökostrom“ aus  100% erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Eine Belieferung mit „Ökostrom“ für die städtischen Gebäude sowie für die Straßenbeleuchtung erfolgt somit bereits seit dem 01.01.2018.

 

Bei der erneut anstehenden Ausschreibung des Stromliefervertrages für den Zeitpunkt ab dem 01.01.2021 ist beabsichtigt, diesen ebenfalls mit der Eigenschaft „Ökostrom“ auszuschreiben.