Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Finanzmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes
Vorlage
1708/2019
Art
Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Mittelverwendung wie in der Vorlage dargestellt bzw. vorgeschlagen.


Sachverhalt:

Über die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds des Bundes (1.389.467,43 € = 90%) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.10.2015 einen Beschluss gefasst. Auf die Vorlage 364/2015 und die Sitzungsniederschrift wird verwiesen.

Danach sollten die Mittel für die Energetische Sanierung der Mehrzweckhalle Lindern auf Grundlage von Investitionskosten in Höhe von 884.000,00 €, Mittel für die Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik auf Grundlage von 420.000,00 € und Mittel für die Energetische Erneuerung der Dacheindeckung an der Sporthalle Bauchem auf der Grundlage von Investitionskosten in Höhe von 150.000,00 € verausgabt werden.

Für die Maßnahmen war die Inanspruchnahme von 1.308.600,00 € aus dem o. g. Förderfonds geplant. Der verbleibende Förderanteil von 80.867,43 € wurde als Puffer zur Deckung von Mehrkosten reserviert.

 

Zwischenzeitlich wurde durch Ratsbeschuss vom 22.05.2019 (Vorlage 1538/2019) die Investitionssumme für die Energetische Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um 20.000 € auf 440.000,00 € erhöht, so dass darauf bei einem Fördersatz von 90% ein Förderanteil von 396.000,00 € entfällt.

Mittlerweile ist auch die Mehrzweckhalle in Lindern fertig gestellt und die überwiegende Anzahl der Gewerke sind schlussgerechnet. Abzüglich der erbrachten Eigenleistungen des Vereins ist von Investitionskosten in Höhe von ca. 985.000,00 € auszugehen.

Auf Grundlage dieser Kosten entfällt auf die Maßnahme ein Förderanteil in Höhe von  ca. 886.500,00 €.

 

Mit der energetischen Erneuerung der Dacheindeckung an der Sporthalle Bauchem wurde bislang noch nicht begonnen. Für eine Umsetzung wäre nach § 5 Abs. 1 des Kommunalinvestitions­förderungsgesetzes (KInvFG) noch Zeit bis zum 31.12.2020.

Da die aus den 1970er Jahren stammende Halle insgesamt sanierungsbedürftig ist und die alleinige Dachsanierung wegen des schlechten energetischen Gesamtzustandes nicht zielführend ist, ist beabsichtigt, die Halle unter Einhaltung der energetischen Standards künftig zu erneuern. Planungskosten dafür sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 für 2023 eingestellt.

Aus Sicht der Verwaltung sollten die für die energetische Erneuerung der Dacheindeckung reservierten Fördermittel anderweitig eingesetzt werden.

Da entsprechende Maßnahmen bis zum 31.12.2020 abgeschlossen (abgenommen) sein müssen, kommen hier nur Maßnahmen in Betracht, die im kommenden Jahr komplett fertig gestellt werden können.

 

Aus dem Kommunalinvestitionsfonds ist auch die Beschaffung/Finanzierung von Elektrofahrzeugen als Ersatz für derzeit noch eingesetzte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor möglich.

Die Verwaltung würde die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem o. g. Programm gerne zur Beschaffung von zwei leistungsfähigen Elektrofahr­zeugen einschließlich der erforderlichen Ladestationen im Wert von je ca. 45.000,00 € verwenden. Im Gegenzug sollen zwei Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (ein Opel Corsa und ein Peugeot) aus dem bestehenden Fuhrpark veräußert werden.

Bei einer Investitionssumme von ca. 90.000,00 € entfiele auf die Beschaffung der Elektrofahrzeuge ein Förderanteil von ca. 81.000,00 €

 

Insgesamt wären von der Gesamtfördersumme in Höhe von 1.389.467,43 € dann Fördermittel von 1.363.500,00 € verplant bzw. verausgabt. Der Restbetrag von ca. 25.967,43 € könnte für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung verplant bzw. eingesetzt werden. Als Maßnahme käme die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Annastraße von der Einmündung Hubertusstraße bis zum Uetterather Weg in Betracht.