Betreff
Bericht über erteilte Auftragsvergaben
Aufstellung über Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) i.V.m. § 11 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen vom 16.12.1999
Vorlage
346/2011
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Entsprechend der vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.1999 verabschiedeten Zuständigkeitsordnung hat der Bürgermeister Auftragsvergaben nach § 11 Abs. 4 Buchstabe j) dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt zu geben, soweit sie die Auftragssumme von 10.000 € übersteigen.

 

Eine Auflistung der einzelnen Auftragsvergaben ist in der Anlage aufgeführt.